Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können laut Landeswahlleitung bis 22. September, 18 Uhr, bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Bei plötzlicher Erkrankung kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Der Wahlbrief mit ausgefülltem Stimmzettel muss am Wahltag bis 18 Uhr bei der Gemeindebehörde eingehen. hor