-Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Dazu muss man zunächst wissen: Wer von „Garantie“ spricht, meint meist die Gewährleistungspflicht des Händlers. Und das ist ein großer Unterschied. Grundregel: Die Gewährleistung ist laut § 438 BGB für 24 Monate gesetzlich vorgeschrieben. Bei Problemen mit Handy & Co. ist dabei der Händler der Ansprechpartner – also zum Beispiel der Elektromarkt oder auch Amazon. Garantie ist dagegen eine freiwillige Leistung des Herstellers, die über die Gewährleistung hinausgeht. Hier wenden sich iPhone-Käufer also beispielsweise an Apple.
Wirklich gute Karten in Sachen gesetzlicher Gewährleistung haben Kunden aber nur innerhalb der ersten sechs Monate ab Kauf. Denn dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat.
In diesem Fall hat der Käufer das Recht, vom Verkäufer ein Ersatzgerät oder eine Reparatur zu verlangen. Welche dieser beiden Optionen der Kunde in Anspruch nimmt, ist laut Gesetz seine Wahl. Viele Händler versuchen allerdings, die schnelle Herausgabe eines neuen Geräts zu verweigern. Misslingt die Reparatur zweimal, können Kunden ihr Geld zurückfordern oder einen Preisnachlass (Minderung) verlangen.
-Was passiert nach sechs Monaten?
Hier dreht sich – trotz zweijähriger Gewährleistung – die Beweislast um. Ab sechs Monate nach Kaufdatum muss der Käufer beweisen, dass das Gerät schon beim Kauf einen Fehler aufwies. Denn die mängelfreie Übergabe an den Käufer ist das entscheidende Kriterium. Ist der Bildschirm des Smartphones gerissen, weil er von Beginn an schlecht verklebt war – oder weil sich jemand darauf gesetzt hat? Hat der defekte Bildpunkt auf dem Display von Anfang an nicht richtig geleuchtet?
Der Nachweis fällt als Kunde meist schwer, und ein Gutachter ist in aller Regel zu teuer. Hier muss man auf das Entgegenkommen des Händlers hoffen – und gute Argumente haben. Wer zum Beispiel im Internet herausfindet, dass ein bestimmter Defekt an seinem Smartphone oder Tablet häufiger vorkommt, hat deutlich bessere Chancen auf Kulanz. Generell gilt: Im ersten halben Jahr setzt man am besten auf die Gewährleistung des Händlers – und danach auf die Garantie des Herstellers, die ein, zwei oder auch mehr Jahre läuft. Wenn er die Funktionstüchtigkeit für zwei Jahre garantiert, kann man sich darauf berufen, am besten schriftlich, mit Einschreiben und Rückschein. Auf telefonische Zusagen sollten sich Betroffene nicht verlassen.
Und auch hier ist möglich, dass der Hersteller versucht, dem Käufer ein Verschulden nachzuweisen, zum Beispiel mit versteckten Sensoren im Inneren des Geräts, die sich bei einem Wasserschaden verfärben. Die Garantiebestimmungen sollte man genau lesen, denn hier können sogar einzelne Teile wie der Akku ausgeschlossen sein.
-Kann ich die Garantie verlängern?
So eine Möglichkeit bieten so gut wie alle Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten an. Bei Apple heißt die Garantieverlängerung beispielsweise AppleCare+. Mit solchen Absicherungen bekommt man für zwei bis drei Jahre einen Schutz, der weit über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht – von der telefonischen Unterstützung bei Problemen bis zur Lieferung eines Austauschgerätes als sofortigen Ersatz.
Doch dieser Service ist meist teuer. Apple verlangt beim iPhone-Kauf 149 Euro zusätzlich für die Extra-Garantie, plus je nach Defekt 29 Euro oder gar 99 Euro pro Schadensfall.
Ob sich das tatsächlich lohnt (weil jemand beispielsweise beruflich nicht aufs iPhone verzichten kann), muss jeder Kunde selbst ausrechnen. Tipp: Händler wie Amazon oder Gravis bieten solche Garantiepakete oft günstiger an – bei identischen oder vergleichbaren Leistungen. Bei Amazon kostet der Schutz fürs iPhone nicht wie bei Apple 149 Euro, sondern nur 89,90 Euro.