Gesundheit

Wenn der Hausarzt Urlaub macht

von Redaktion

von Andrea eppner

Ein Leser berichtete kürzlich von dem Fall einer älteren Dame: Diese litt an einer Erkrankung der Schilddrüse. Seit Jahren musste sie regelmäßig Tabletten einnehmen. Als sich die Packung leerte, ging sie wie gewohnt zum Hausarzt. Womit die Frau nicht gerechnet hatte: Ihr Doktor war gerade im Urlaub – wie so viele Mediziner in der Ferienzeit.

Immerhin, es gab einen Vertretungsarzt, an den sich die Dame wandte. Doch statt das gewohnte Medikament zu verordnen, ließ der Arzt Blut abnehmen. Das Rezept bekam die Frau erst am nächsten Tag, als das Testergebnis vorlag. Sehr ärgerlich für sie: Hätte es nicht eine einfachere und kostengünstigere Lösung gegeben? Extra Untersuchungen kosten schließlich Geld.

Freie Arztwahl

Die meisten Ärzte gehen das Problem pragmatisch an, wie Dr. Christoph Graßl, Vorstandsbeauftragter bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für die Region München, erklärt. Er selbst ist Hausarzt in einer Münchner Bereitschaftspraxis, die jeden Tag des Jahres geöffnet hat. Das Urlaubsproblem kennt er daher nur von einer Seite: Durch Patienten, die sich an ihn wenden, wenn ihr Hausarzt gerade Ferien macht.

Das dürfen sie übrigens auch dann, wenn er nicht „Vertretungsarzt“ ihres Doktors ist, erklärt Graßl. Sich an den Vertreter zu wenden sei zwar sinnvoll – und gerade auf dem Land, wo die Auswahl an Ärzten oft geringer ist, auch praktisch – aber eben kein Muss. „Wenn der Patient sagt, er möchte die freie Arztwahl nützen, weil er beispielsweise schlechte Erfahrungen mit dem Vertreter gemacht hat, kann er auch zu einem anderen Arzt gehen“, sagt Graßl. Patienten, die sich für das Hausarztmodell entschieden haben, sollten aber einen Arzt wählen, der diese Art der Versorgung ebenfalls anbietet.

Datenschutz

Den Rezeptblock zückt der Vertreterarzt nicht sofort. Er müsse sich in einem Gespräch erst ein Bild machen, sagt Graßl. Der Vertreter fragt etwa nach Vorerkrankungen und Medikamenten, die regelmäßig eingenommen werden. Er kennt den Patienten schließlich nicht. Entsprechende Infos dürfe der Hausarzt aus Datenschutzgründen nicht einfach an den Vertreter weitergeben. Allerdings: Viele Ärzte würden bei speziellen Patienten, die schwer krank sind und eine intensive Betreuung brauchen, oft vorab nachfragen, ob sie ihrem Kollegen wichtige Informationen weitergeben dürfen – damit sie auch während seines Urlaubes optimal betreut werden. Soweit der Patient zustimmt, verstoße dies einer Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums zufolge „nicht gegen den Sozialdatenschutz“. Machbar ist das aber nur für einige: Bei 900 bis 1000 Patienten pro Quartal sei es unmöglich, den Vertreter über jeden einzelnen zu informieren, sagt Graßl.

Die Kosten

Die elektronische Gesundheitskarte mit integrierter Patientenakte hätte die Sache wohl vereinfacht. Denn die Krankenkassenkarte bringt der Patient ohnehin mit. Doch nach wie vor gibt es Probleme mit der technischen Umsetzung. Derzeit ist offen, wann und ob die Zusatzfunktion einmal verfügbar sein wird. Selbst dann gilt: Allein auf die Einschätzung des Hausarztes kann sich der Vertreter nicht berufen. Ob vorliegende Daten ausreichen, müsse er „selbst und in eigener Verantwortung entscheiden“, erklärt das bayerische Gesundheitsministerium. Aufgrund der beruflichen Sorgfaltspflichten könne es im Einzelfall sogar geboten sein, zusätzliche Untersuchungen anzuordnen.

Graßl nennt ein Beispiel aus der Praxis: Klage ein Patient, der eigentlich nur ein neues Rezept für seine Schilddrüsenhormone wollte, über Schwitzen und Nervosität, werde der Vertreter womöglich eine Blutuntersuchung ansetzen, sagt er. Denn unter Umständen müsse die Dosis angepasst werden.

Welche Zusatzkosten also nur wegen fehlender Daten entstehen und welche Untersuchungen auch beim Hausarzt medizinisch nötig geworden wären, lässt sich nicht beziffern. „Die Kosten von Doppeluntersuchungen sind nicht abschätzbar“, heißt es daher bei der Krankenkasse AOK.

Tipps für Patienten

Vorsorgen ist in jedem Fall am besten: Beim Bayerischen Apothekerverband rät man Patienten, die regelmäßig Medikamente brauchen, sich rechtzeitig zu erkundigen, wann die Praxis geschlossen ist. So können sie sich vorher ein Rezept ausstellen lassen. Haben sie das versäumt, wenden sich an den Vertretungsarzt oder „bei Bedarf auch an den Bereitschaftsdienst oder Notdienstambulanzen“.

Von Vorteil sei es, wenn man die leere Packung mitbringt, rät Graßl. Denn Probleme gibt es meist, wenn der Patient den Namen des Medikaments und die Dosierung nicht weiß. Optimal sei es, wenn er seinen Medikationsplan mitbringe, auf dem Arznei und Dosis steht. Auf einen solchen Plan haben Patienten, die mehrere Arzneien einnehmen, seit kurzem Anspruch.

Fehlt all das, kommt es allein auf die Einschätzung des Vertreters an. Welchen Eindruck macht der Patient? Hier sei ein gewisses Vertrauen nötig, ohne dass es beim Arzt ohnehin nicht gehe, sagt Graßl. „Man muss auch mit einer gewissen Eigenständigkeit des Patienten rechnen. Damit, dass dieser auch selbst auf seine Gesundheit schaut.“ Und: „Bevor er kein Blutdruckmittel und dann vielleicht einen Schlaganfall bekommt, gibt man ihm das natürlich.“

Allerdings: In der Regel verordnen Vertretungsärzte nur die kleinste Packung. Und auch nur solche Medikamente, „die keine Gefährdung darstellen“. Kritisch wird es, wenn Patienten starke Schmerzmittel wie Opiate oder Psychopharmaka benötigen. Viele Vertretungsärzte würden solche Arzneien gar nicht verordnen, um Missbrauch zu vermeiden, sagt Graßl. Darüber werden sie aber schon vorab von ihrem Hausarzt informiert – so können sie vorsorgen.

Meist unbürokratisch

Dennoch, meist geht es unbürokratisch zu. Selbst manche Apotheker geben bei Patienten, die seit Jahren das gleich Medikamente in gleicher Dosierung bekommen, eine Arznei auch mal ohne Rezept raus – das hat Graßl von Patienten erzählt bekommen. Das Rezept liefern sie dann nach, wenn der Arzt zurück ist. Graßl hält das „für keine schlechte Lösung, um den Bürokratismus nicht überschäumend werden zu lassen.“ Rein rechtlich gesehen dürfen Apotheker das allerdings nicht, so die Auskunft des Bayerischen Apothekerverbandes. Auf Kulanz sollten sich Patienten also besser nicht verlassen – und rechtzeitig selbst vorsorgen.

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