Leser Fragen – Experten AntworTEn
Anspruch auf Ausgleich beim Erbe
Sie bilden zusammen mit Ihren beiden Geschwistern eine Miterbengemeinschaft. Bei der Auseinandersetzung ist fraglich, ob die Zuwendungen Ihrer Mutter aus den Jahren 1980 und 1989 als sogenannte „Vorausempfänge“ unter den Miterben auszugleichen sind. Grundsätzlich unterliegen Abkömmlinge des Erblasse