Mit Frack und Hut, ein Lächeln im Gesicht und Gel im Haar: So kennt man Graf Charles von Faber-Castell (37), den Sohn von Anton-Wolfgang von Faber-Castell, dessen Bleistifte weltbekannt sind. Gemeinsam winken beide auf einem Foto aus dem Mai 2014 bei einer Hochzeit in Nürnberg – wie es sich eben für den Adel gehört.
Zu seinem Termin im Landgericht kam Graf Charles gestern im grünen Pullover. Die Verkäufer eines Porsche 911 RS hatten ihn verklagt und forderten rund 170 000 Euro ein: Diese Summe sei im Sommer 2016 bereits mündlich als Kaufpreis vereinbart gewesen. Persönliche Beratung, eine Probefahrt und der Plan für mehrere Umbauten: Das alles hatte bereits stattgefunden, damit der Graf bei Oldtimer-Rennen starten kann. „Ich war begeistert von dem Auto.“ Plötzlich ließ er den geplanten Kauf aber platzen, obwohl die Details längst besprochen waren. Warum, darüber gibt es zwei Versionen, über die gestern vor Gericht gestritten wurde.
Der Verkäufer sagt: „Er rief an und sagte, es tue ihm sehr leid. Aber infolge des Versterbens seines Vaters und Belastungen durch die Erbschaftssteuer müsse er von dem Kauf zurücktreten.“ Ein Schock für die Firma Bavarian Classics 911 aus Fürth. Sie sind bundesweit bekannt für das Restaurieren und Instandsetzen von Porsche-Klassikern.
„Aus unserer Sicht gab es einen mündlich geschlossenen Vertrag“, sagte die Angestellte Sybille S. „Das Geld aus dem Verkauf hatte mein Mann für den Erwerb eines Grundstücks eingeplant.“
Der Graf sieht es ganz anders. Er habe maximal 150 000 Euro zahlen wollen. „Doch zu diesem Preis konnte es unmöglich ein Original sein.“ Diese lägen preislich bei etwa einer Million Euro, habe ein Gutachter ihm erklärt. Und eine Replik des Porsche: Das war dem Adligen zu wenig. „Deshalb habe ich Abstand von dem Kauf genommen.“
Das Problem: Zu diesem Zeitpunkt war das Auto schon in der Werkstatt, um Sitze, Tacho und das Fahrwerk für die Rennen vorzubereiten. „Ein mündliches Abkommen wurde wohl schon erzielt“, schloss der Richter. „Sonst hätte man diese Umbauten nicht in Auftrag gegeben. Die Verhandlungen waren weit fortgeschritten.“ Nur einen schriftlichen Vertrag gab es nicht. Pech für den Verkäufer: Deshalb endete der Prozess nur in einem Vergleich: 10 000 Euro muss der Graf an den Verkäufer zahlen. „Sehen Sie es als Lehrgeld“, riet der Richter.