In einem Fall wie dem Ihren müssen zwei Fragen unterschieden werden: Zunächst geht es darum, ob der überlebende Ehegatte berechtigt ist, den Erbvertrag für seinen eigenen Erbfall zu ändern. So wie Sie es schildern, sind Sie berechtigt, den Erbvertrag zu ändern oder aufzuheben. Da diese Frage aber sehr knifflig sein kann, sollte vorsorglich ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht konsultiert werden.
Wenn sich das Ergebnis bestätigt, dass Sie zur Änderung befugt sind, dann stellt sich die Frage, wie dies geschehen kann. Dies beantwortet sich recht einfach: Sie müssen einfach neu testieren, also eine neue letztwillige Verfügung errichten. Hierfür können Sie ein notarielles Testament errichten, aber auch handschriftlich testieren – beides ist gleichwertig.