recht

Rückgabepflicht nach Trennung

von Redaktion

Nach einer Trennung muss der Ex-Partner Haushaltsgegenstände zurückgeben, die nur dem anderen gehören. Können die Gegenstände dem Eigentümer nicht mehr zurückgegeben werden, gibt es Schadenersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Das hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden (Az.: 9 UF 87/16), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. In dem verhandelten Fall lebte das Ehepaar getrennt – die Frau in der vormals gemeinsamen Wohnung. Der Mann verlangte die Herausgabe einzelner Gegenstände, da er sie vor der Ehe angeschafft hatte. Hilfsweise forderte er Schadenersatz. Der Mann hatte Erfolg. Ein Herausgabeanspruch bestehe, wenn der Ehemann Alleineigentümer dieser Gegenstände sei, so das Gericht.

Artikel 1 von 11