Hannover/München – Harte Kante zeigen gegen Islamisten: Angesichts von Terrordrohungen und Anschlägen steht das Thema Innere Sicherheit im Bundestagswahlkampf hoch im Kurs. Abseits einfacher Slogans erweist sich der Umgang mit Gefährdern, denen die Polizei jederzeit einen Terrorakt zutraut, in der Praxis aber zäher als gedacht.
Das erfährt gerade Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, im Team von SPD-Kanzlerkandidat Schulz für die innere Sicherheit zuständig. Nach der Abschiebung zweier Islamisten nach Nigeria und Algerien drohte Pistorius Gefährdern im Frühjahr „jederzeit mit der vollen Härte der uns zur Verfügung stehenden Mittel“. Die beiden Männer, 21 und 27 Jahre alt, sind in Göttingen geboren.
Mehr Abschiebungen aber gab es nach diesen markigen Worten in Niedersachsen aber nicht, denn erst am Dienstag entschied das Leipziger Bundesverwaltungsgericht über die Klage der beiden jungen Männer. Es billigte deren Abschiebungen. Einer konkreten Gefahr bedürfe es nicht. Von Tatsachen gestützte Prognosen reichten.
Aber ein Allheilmittel im Kampf gegen gefährliche Islamisten, die nicht wegen einer konkreten Straftat hinter Gitter geschickt werden können, sind Abschiebungen nicht. Sie kommen nur bei einem kleineren Teil der bundesweit knapp 700 Gefährder in Betracht. Wer nicht nur hier geboren ist, sondern auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, eventuell neben einer ausländischen, ist geschützt. Zudem stehen im Aufenthaltsgesetz klare Voraussetzungen für eine Abschiebung. Sie ist möglich „aufgrund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr“. Ein vager Verdacht oder ein Bauchgefühl reichen also nicht.
Große Nachahmung fand der harte niedersächsische Schritt gegen die zwei Gefährder nicht. In Bayern allerdings wurden solche Abschiebungen von in Deutschland aufgewachsenen Gefährdern schon verwaltungsgerichtlich bestätigt. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sieht darin ein probates Mittel. Der Sicherheit halber müsse Bayern auch diese rechtliche Möglichkeit voll ausschöpfen, sagte er unserer Zeitung. Da müssten gegebenenfalls auch schwerwiegende Bleibeinteressen wie eine Niederlassungserlaubnis zurücktreten.
Schwierig kann es allerdings werden, wenn die Zielländer mit schwieriger Menschenrechtslage nicht besonders kooperativ sind und schnell zusichern, dass Betroffenen keine Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Außerdem können Gefährder nach dem Bundesverwaltungsgericht weiter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Der stoppte im August die Abschiebung eines russischen Gefährders in Bremen, als dieser schon auf dem Weg zum Flughafen war. Der 18-Jährige hatte als letzte Möglichkeit Beschwerde bei dem EU-Gericht eingelegt.
Um Gefährder zumindest an der Ausreise in die Kampfgebiete der Terrormiliz Islamischer Staat zu hindern, können deutsche Behörden ihre Reisepässe einkassieren. Auch hier gibt es aber rechtliche und praktische Probleme, denn dass die Behörden die Pässe auch wirklich finden, ist nicht gesagt.
Dann bleibt den Behörden noch zu versuchen, wenigstens die Handlungsfreiheit der Verdächtigen einzuschränken, durch eine Meldepflicht oder Kommunikations- und Kontaktverbote zum Beispiel. Aber um das Problem an der Wurzel zu packen, hoffen die Sicherheitsbehörden auch auf den Erfolg einer weiteren Strategie: Orte zu verbieten, an denen Radikale rekrutieren. Wie den Deutschsprachigen Islamkreis Hildesheim, den das niedersächsische Innenministerium verbot. Oder in Berlin den umstrittenen Moschee-Verein Fussilet 33, in dem Attentäter Anis Amri häufig verkehrte.
Taten wie die von Amri zu vereiteln: Dabei soll – irgendwann – eine automatische Gesichtserkennung helfen, die derzeit im Berliner Bahnhof Südkreuz getestet wird. Sie soll mögliche Gefährder vor einem Anschlag erkennen. Es muss sich erst zeigen, ob das funktioniert. „Unsere öffentlichen Plätze müssen sicher sein“, forderte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Juristen aber haben rechtliche Zweifel an dem Projekt. Auch hier ist das Tauziehen noch nicht vorbei.