Mehr Steuer bei Abfindungen in Erbverträgen

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung für in Erbverträgen vereinbarte Abfindungen geändert (Az.II R 21/11). In konkreten Fall ging es um vier Brüder und ihre vermögende Mutter. Einer der Brüder verzichtete im Erbvertrag auf seinen Pflichtteil und bekam von jedem der Brüder 150 000 Euro.

Bish

Dienstag, 21. April 2026

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