leser fragen – experten antworten
Wann eine Überlassung als Schenkung gilt
Theresia C.: „Vor 35 Jahren haben wir (mein Mann und ich) meiner Tante und meinem Onkel zum Fertigbau ihres Haues am Stadtrand von München 60 000 DM gegeben. Im Gegenzug haben uns meine Tante und mein Onkel das Haus und Grundstück zugesprochen. Eine notariell beglaubigte Überlassung wurde verfasst –