Ein vermeidbarer Suizid?

von Redaktion

ARD-Recherche: Versagen der Leipziger Behörden im Fall al-Bakr

München – Im Zusammenhang mit dem Suizid des Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr haben die Leipziger Behörden folgenschwere Fehlentscheidungen getroffen. Das enthüllt eine Recherche des ARD-Magazins „Monitor“. Nach der Festnahme al-Bakrs am 10. Oktober 2016 hatten sich die Behörden wichtige Erkenntnisse erhofft: Das LKA vermutete eine Verbindung zum IS. Doch zu dem Verhör kam es nie. Am 12. Oktober fand man al-Bakr erhängt in seiner Zelle.

Hätte dies verhindert werden können? Nach seiner Festnahme wurde al-Bakr einer Haftrichterin vorgeführt. Sie warnte, der Mann sei akut suizidgefährdet und ordnete an: „Bitte umgehend dem Anstaltsarzt vorführen!“ Al-Bakr wurde jedoch nicht untersucht. Eine Gefängnispsychologin schätzte das Suizid-Risiko als geringer ein als die Haftrichterin. Daraufhin wurde al-Bakr in einer Zelle mit Zwischengitter untergebracht und nur alle 30 Minuten kontrolliert. Später wurde er an dem Gitter erhängt aufgefunden.

Einige Entscheidungen der Justizbeamten werfen nun Fragen auf: Warum schätzte die Gefängnispsychologin die Suizid-Gefahr als weniger akut ein? Al-Bakr weigerte sich zu essen und zu trinken, auf seinem Handgelenk fanden sich Ritzspuren, er riss eine Deckenlampe aus der Verankerung. Warum wurden Hinweise darauf ignoriert, dass al-Bakr sich das Leben nehmen wollte? Und warum gibt es über den letzten Kontrollgang vor seinem Tod keinen Eintrag?

Die von der Sächsischen Landesregierung eingesetzte Expertenkommission beklagt, bei dem Vollzug der Untersuchungshaft sei „wiederholt gegen gesetzliche Vorgaben“ verstoßen worden. Die Staatsanwaltschaft Leipzig sieht das anders: Es gäbe „keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein strafbares Unterlassen“. Die Ermittlungen gegen JVA-Mitarbeiter wurden Ende Juli eingestellt.  naa

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