Der Ex-Ehemann der südkoreanischen Lebensgefährtin von Gerhard Schröder hat den Altkanzler nach Medienberichten auf umgerechnet 77 000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Der Kläger werfe Schröder (74) vor, ihm durch eine außereheliche Affäre mit So Yeon Kim „unerträgliche Seelenschmerzen“ bereitet zu haben.
Schröder sei schuld, dass die Ehe mit Kim in die Brüche gegangen sei. Die Klage sei bei einem Familiengericht in Seoul eingegangen. Der SPD-Politiker und seine neue Freundin hatten im Januar in Seoul verkündet, im Herbst heiraten zu wollen. Nach der Hochzeit will das Paar sowohl in Berlin und Hannover als auch in Seoul leben. Es wäre die fünfte Ehe für den Altkanzler und heutigen Aufsichtsratschef des russischen Ölriesen Rosneft. Seine neue Partnerin ist Dolmetscherin und arbeitet als Repräsentantin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Seit April sind Schröder und seine frühere Partnerin Doris Schröder-Köpf offiziell geschieden. Das Paar hatte sich bereits vor längerer Zeit getrennt. Die SPD-Landtagsabgeordnete hatte über soziale Medien mitgeteilt, dass Kim im Frühjahr 2016 der Anlass für die Trennung gewesen sei, wenn auch nicht der alleinige Grund.
So Yeon Kim reagierte mit einer Stellungnahme. In dieser heißt es: „Ich habe faktisch schon lange getrennt gelebt. Daher ist Herr Schröder für das Scheitern meiner Ehe nicht verantwortlich. (…) In der Scheidungsvereinbarung ist nach dem Willen meines früheren Mannes festgelegt, dass ich unser gesamtes Vermögen an ihn übertrage. Darüberhinaus trage ich die Hälfte der Unterhaltskosten für unser gemeinsames Kind.“