Ehrenbürgerschaft

von Redaktion

Seit 1818 wurden in München 53 lebende Personen zu Ehrenbürgern ernannt, darunter Franz Josef Strauß und Hans-Jochen Vogel. Über die Verleihung entscheidet der Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung. Das Ehrenbürgerrecht ist weder mit besonderen Rechten, noch mit besonderen Pflichten verbunden. Jedoch der öffentliche Nahverkehr darf kostenlos benutzt werden.

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