Wer künftig in München Wohnungen abreißt, muss im selben Viertel Ersatzwohnungen bereitstellen. Kosten dürfen die auch nur so viel, wie es die ortsübliche Vergleichsmiete zulässt. Das hat der Sozialausschuss gestern entschieden, indem er einer Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung mehrheitlich zustimmte. Die neue Regelung greift ab 1. Januar. Die Vollversammlung muss noch zustimmen. Die CSU votierte gegen eine Verschärfung. Unions-Stadtrat Johann Stadler kritisierte, dass der Gedanke zwar grundsätzlich richtig sei. „Aber neuen Wohnraum zu schaffen, funktioniert in Perlach sicher einfacher als in der Altstadt.“ Hauptsächlich stieß sich der Haderner an dem Passus, dass die Ersatzwohnungen allenfalls zur ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten werden dürfen. Die Verwaltung schreibt dazu in der Vorlage selbst, dass Verwaltungsgerichte in der Vergangenheit diese Regel bereits aufgehoben hätten. „Warum sollte das jetzt anders sein?“ Ein Änderungsantrag, diese Regel aus der Satzung zu streichen, fand keine Mehrheit.
„Alle sagen immer, es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum“, sagte Grünen-Stadträtin Jutta Koller. „Aber wenn es dann konkret wird, wird eingeknickt.“ Die Stadt müsse alle Register ziehen. Wichtig sei auch, dass der neue Wohnraum dort entstehe, wo der vorige vernichtet wurde. „Wir wollen ja, dass die Innenstadt belebt bleibt.“ Hintergrund der strengeren Regeln ist unter anderem das Hotelprojekt an der Schillerstraße. Für den Neubau müssen 35 Mieter ihre Appartements räumen. ska