Aus dem Gemeinderat

Hochwassergefahr im Gewerbegebiet

von Redaktion

Der nächste Schritt im Bezug auf den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Harting Süd-Ost“ ist getan. Für dieses soll ein Hochwasserschutzkonzept entworfen werden. Deshalb gibt es jetzt eine Einschränkung.

Heldenstein – Vier Parzellen sollen im Gewerbegebiet Harting Süd-Ost entstehen. Topografisch ein schwieriges Baugebiet, wie es Planerin Sonja Thalmeier bei der Vorstellung des Bebauungsplans sagte (wir berichteten). In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats lagen Bedenken und Anregungen zur Änderung des Bebauungsplans vor. Neben einigen allgemein gehaltenen Anregungen wie zum Beispiel bezüglich Betriebsleiterwohnungen, Breitbandversorgung und Immissionen landwirtschaftlicher Betriebe kam dem Thema Wasser eine große Bedeutung zu.

Bereich

ermitteln

Denn der westliche Teil des Gewerbegebiets liegt im „wassersensiblen Bereich“. Wie das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim schreibt, handelt es sich um „kein festgesetztes Überschwemmungsgebiet, sondern um den natürlichen Einflussbereich des Wassers in diesem Gebiet“. Daher soll die Gemeinde den überschwemmungsgefährdeten Bereich im Fall eines 100-jährigen Abflusses im Hartinger Bach ermitteln.

Die Gemeinde hat bereits eine überschlägige Berechnung anstellen lassen, mit dem Ergebnis, dass der westliche Bereich des überplanten Gebiets im Einflussbereich des Hartinger Bachs liegt. Aus diesem Grund lässt die Gemeinde ein integrales Hochwasserschutzkonzept erstellen. Dies könne bis Ende nächsten Jahres dauern. Um aber zumindest einen Teil des Gewerbegebiets umsetzten zu können, wird das Gewerbegebiet unterteilt. Teil II umfasst das westlich gelegene Grundstück mit der Parzelle 1. Dieser Bereich wird aus dem laufenden Verfahren genommen.

Dass die Kosten auf die Erschließungskosten umgelegt werden, stellte Klaus Neßler (UWG) nicht zufrieden. Er befürchtete, dass der Quadratmeterpreis zu hoch werde, ein Kauf für mögliche Interessenten nicht mehr wirtschaftlich sei. Auch Fraktionskollege Betram Häußler befürchtete, dass die untere Fläche ein „Draufzahlgeschäft“ werden könne.

Erschließung noch

nicht beauftragt

Bürgermeister Helmut Kirmeier (CSU) verwies darauf, dass die Erschließung noch nicht beauftragt sei. Doch Häußler und Neßler beharrten auf Zahlen, damit kein Schaden entstehe. „Welcher Preis kommt am Ende raus, damit wir wissen, ob sich die Grundstücke verkaufen lassen“, sagte Neßler. Dies ist aber laut Kirmeier noch nicht abzusehen. Der Bürgermeister sah dies gelassener, denn: „Von der unteren Fläche ist kein Viertel von Hochwasser betroffen. Die Fläche darf in diesem Bereich nicht verändert werden, weil sich das Wasser dort ausweiten können muss.“

Auch Gerhard Grochowski (UWG) befürchtete eine „Überraschung durch die Untersuchung“. Mit der Konsequenz, dass vielleicht ein neuer Bebauungsplan nötig sei. Er schlug vor, auf bestimmte Ergebnisse zu warten. Denn er schätzte die Wahrscheinlichkeit als „sehr, sehr hoch ein, dass die Entwicklung in die falsche Richtung gehe.

Probleme sah Bürgermeister Helmut Kirmeier nicht, eben weil das Grundstück geteilt werde. Damit könne der Bebauungsplan auf den Weg gebracht werden. „Bedenken gibt es immer“, sagte er. Aus diesem Grund wolle der das Vorhaben „nicht jahrelang liegen lassen“, denn die obere Fläche des Gewerbegebiets sei nicht betroffen. Zweiter Bürgermeister Rupert Müller pflichtete ihm bei, dass bei keinem Bebauungsplan vorab die Erschließungskosten bekannt seien. Georg Stöckl sah dann kein Problem, wenn nur ein kleiner Teil des Grundstücks betroffen sei. „Aber das ist noch nicht genau bekannt.“

Am Ende stimmte der Gemeinderat allen Anregungen zu und einigte sich mit drei Gegenstimmen darauf, den Bebauungsplan „Harting Süd-Ost“ öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung auszuführen. Gleiches gilt für den Flächennutzungsplan.

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