Erharting – Zu einer Fahrzeugkontrolle mit Strafanzeige kam es auf der A94 im Bereich Erharting. Bei einer Kontrolle eines in Pfarrkirchen zugelassenen Pkw stellten die Schleierfahnder aus Burghausen fest, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs zur Fahndung ausgeschrieben war, da das Fahrzeug über keine Haftpflichtversicherung verfügte.
Bei der weiteren Überprüfung des Fahrers wurde zudem festgestellt, dass gegen den 37-jährigen Fahrer ein Haftbefehl des Amtsgerichts Erding vorlag. Den Fahndungsnotierungen nicht genug stellten die Fahnder auch gegen die 37-jährige Beifahrerin fest, dass diese mit einem Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut gesucht wurde.
Die beiden mit Haftbefehl gesuchten Personen wurden nach Bezahlung der Strafe auf freien Fuß gesetzt. Das ohne Versicherungsschutz festgestellte Fahrzeug darf erst mit einem Nachweis über eine gültige Versicherung weitergefahren werden. Der Fahrer wurde angezeigt.