Obertaufkirchen – Es passiert nicht oft, dass sich Gemeinderäte nicht einig bei Baufragen sind. Doch bei einer Bauvoranfrage waren die Meinungen geteilt. Im Ortsteil Straß möchte eine Bauherrin zwei Doppelhäuser mit vier Garagen, zwei Carports und drei Pkw-Stellplätzen bauen. Dort gibt es keinen Bebauungsplan, daher muss sich das Bauvorhaben laut Baugesetzbuch in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Bürgermeister Franz Ehgartner berichtete in der jüngsten Sitzung, dass die Gemeindeverwaltung die Geschossflächenzahl aller Anwesen in der näheren Umgebung ermittelt hatte. Sie bewegen sich in dem Bereich zwischen 0,1 und 0,38.
Das Bauvorhaben hat eine Geschossflächenzahl von 0,446. Dabei ist der mögliche Ausbau der Dachgeschosse noch nicht berücksichtigt worden. Deshalb kommt die Verwaltung zu der Einschätzung, dass es sich nicht in die Umgebung einfüge und in optischer Hinsicht überdimensioniert wirke.
Johann Schwarzenböck gab zu bedenken, dass man an die Zukunft denken und mit Grund und Boden sparsamer umgehen müsse. Georg Wieser meinte, dass man bei der Bewertung eher das angrenzende Gewerbegebiet sehen müsse. Doch Bürgermeister Ehgartner verwies auf das Baurecht, das hier etwas anderes sage. Zudem stellte er klar, dass er auch für das Verdichten sei, aber hier habe man eine Maximalforderung.
Auch für Ulrich Stimmer ist diese Bebauung extrem. Gerade am Rand einer Siedlung solle man nicht so wuchtig bauen. Zweiter Bürgermeister Georg Thalmeier brachte noch einmal die Verdichtung ins Spiel, doch Bürgermeister Ehgartner meinte, wenn die Gemeinde die Maximalforderungen von Grundstückseigentümern, die damit eine Gewinnmaximierung im Auge haben, als Maß für ihre Entscheidungen zugrunde lege, dann bekäme sie ziemlich bald ein Problem.
Johann Stettner meinte ganz pragmatisch, dass er sich an dieser Stelle am besten zwei normal große Einzelhäuser vorstellen könne. Am Ende sprach sich der Gemeinderat mit 7:6 Stimmen gegen diese Bauvoranfrage aus. Die Entscheidung liegt jetzt beim Landratsamt.hsc