Aus dem Gemeinderat

Viele Bauangelegenheiten entschieden

von Redaktion

Der Marktgemeinderat hatte sich mit einer Reihe von Bauangelegenheiten in seiner jüngsten Sitzung zu beschäftigen.

Buchbach – So soll bei einem bestehenden Wohnhaus ein Wintergarten angebaut werden. Der Glasanbau (Wintergarten) überschreitet geringfügig die vorgegebenen Baugrenzen. Damit werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Steeg III“ nicht eingehalten. Der Marktgemeinderat gab dennoch grünes Licht; auch weil die Nachbarunterschriften vorliegen.

In Kienrathing möchte ein Landwirt einen neuen, runden Güllebehälter aus Stahlbeton bauen. Da eine landwirtschaftliche Privilegierung vorliegt, hat auch der Marktgemeinderat keine Einwände. Zwei alte Wohnhäuser, die seit längerem nicht mehr bewohnt werden, sollen abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Das beauftragte Planungsbüro stellt fest, dass wegen der schlechten Bausubstanz eine Sanierung nicht anzustreben sei und die bestehenden Gebäude abgerissen werden sollten.

Neubau

ohne Anbau

Der geplante Neubau soll ohne den nördlichen Anbau profilgleich an das westlich anschließende Gebäude erfolgen. Da sich das neu geplante Gebäude an den Bestand anpasst, sind die Vorgaben des Einfügungsgebotes eingehalten. Art und Maß der baulichen Nutzung entsprechen dem bisherigen Stand. Durch die beengten Verhältnisse bei der Grundstücksfläche ergeben sich allerdings Probleme bei der Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen. Ein entsprechender Antrag auf die Abweichung von den Abstandsflächen liegt vor, so Bürgermeister Thomas Einwang. Ebenso liegt bereits die Abstandsflächenübernahme des Grundstücksnachbarn vor.

Erschließung

gesichert

Die Erschließung ist gesichert und die Nachbarunterschriften vollständig. Direkte Belange des Denkmalschutzes sind nach den vorliegenden Unterlagen nicht betroffen. Indirekt könnte die Nähe zur Pfarrkirche eine Rolle spielen. Aus Sicht der Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen jedoch erteilt werden. Das sah auch der Marktgemeinderat so.

Im Baugebiet Graser Feld soll ein Doppelhaus mit Garagen gebaut werden. Allerdings entspricht es nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Der Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss hat sich mit dem Antrag befasst und bei einigen Abweichungen empfohlen, den erforderlichen Befreiungen zuzustimmen: Doppelhaus statt Einfamilienhaus, Satteldach statt Zeltdach, Errichtung einer Garage mit Carport außerhalb der gekennzeichneten Fläche, Verlegung des öffentlichen Stellplatzes vor der geplanten Garagenzufahrt auf Kosten des Antragstellers.

Da der eingereichte Bauantrag mit den Vorgaben übereinstimmt, schlug die Verwaltung vor, dem Antrag zuzustimmen. Dem schloss sich auch der Marktgemeinderat an.

In der Jahnstraße soll ein Büro- und Ausstellungsraum gebaut werden. Bereits mit der Planung aus dem Jahr 2010 war mit der Werkstatthalle an der nördlichen Grenze des Grundstückes die Errichtung von mehreren Garagen geplant und auch genehmigt worden.

Büroraum statt

Garagen

Für die Garagen lag bis 2016 ein Verlängerungsantrag vor. Nun soll das Vorhaben Garagen nicht mehr weiter verfolgt werden. Stattdessen soll an derselben Stelle ein Büro- und Ausstellungsraum gebaut werden, der deutlich kleiner, als die geplanten Garagen werden soll. Die Verwaltung befürwortet das und auch die Marktgemeinderäte hatten nichts dagegen.

Für die Richtersiedlung soll der Bebauungsplan geändert werden. Bei der Beteiligung der Bürger und der Behörden haben sich einige redaktionelle Änderungen ergeben, die bereits in die Planung eingearbeitet wurden. Da sich aber kurzfristig weitere Änderungen ergaben, wurde der Satzungsbeschluss noch einmal zurückgestellt.

Bebauungsplan

ändern

Ebenfalls geändert werden soll der Bebauungsplan Ranoldsberg Süd. Hier hatten ebenfalls Behörden und Bürger die Möglichkeit, ihre Bedenken zu äußern. Die Umsetzung der Vorschläge zum Bebauungsplan wird mit dem Planungsbüro und dem Antragsteller besprochen. Die Hinweise an Planer und Bauherren sollen soweit als möglich weitergegeben werden.

Der Marktgemeinderat hat dem entsprechenden Vertrag zum Beitritt als stiller Gesellschafter der Kreis- und Wohnbau mbH zugestimmt. Wenn die Kommunalaufsicht keine Einwände hat, kann Bürgermeister Thomas Einwang den Gesellschaftervertrag unterschreiben.

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