Neumarkt-St. Veit – Mit diesem beschäftigt sich der Bauausschuss, wenn er am kommenden Mittwoch, 29. November, zur nächsten Sitzung zusammenkommt. Nicht das erste Mal. Denn schon Anfang des Jahres hatte die SPD einen Antrag eingereicht auf eine Reduzierung der Geschwindigkeit an der Hörberinger Straße auf 30 Stundenkilometer.
Grundlage für den Antrag damals war eine Gesetzesänderung, die die Voraussetzungen für Tempobeschränkungen – etwa vor Schulen, Kindergärten oder Seniorenheimen – erleichtern sollte. Selbst wenn es sich dabei um Staatsstraßen handeln sollte.
SPD argumentiert
mit Ruhestörung
Damals waren Landratsamt und Polizei nach einer Ortsbesichtigung an der Hörberinger Straße, einer Staatsstraße, zum Schluss gekommen, dass die Gesamtsituation übersichtlich sei. Beidseitig angebrachte Gehwege würden darüber hinaus zur Sicherheit beitragen, hieß es bei der Beurteilung, die in der Augustsitzung des Bauausschusses Thema war (wir berichteten).
Jetzt hat die SPD das Thema neu aufgerollt. Mit ihrem neuen Antrag wollen die Sozialdemokraten darauf hinwirken, dass für die Zeit der Nachtruhe, also zwischen 22 und 6 Uhr, in der Hörberinger Straße und in der Bahnhofstraße eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometer angeordnet wird.
Als Begründung führen die Stadträte Ulrich Geltinger und Ludwig Spirkl an, „dass die Nachtruhe der Anlieger ein höheres Gut darstellt als das Interesse der Kraftfahrer, Neumarkt-St. Veit in möglichst kurzer Zeit zu durchqueren“. Die SPD zeigt sich in ihrem Antrag davon überzeugt, dass die Absenkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h „neben einer Reduzierung der Emissionen auch zu einem deutlichen Rückgang des Schwerverkehrs zur Zeit der Nachtruhe führen“ wird. Denn diese Änderung würde auch in den Navigationssystemen der Berufskraftfahrer eingespielt. Die SPD erhofft sich damit, dass die Routenplaner eine Alternativroute erstellen würden, die im idealen Fall „um unsere Stadt“ führe.
Eine Temporeduzierung auf 30 Stundenkilometer ist nichts Ungewöhnliches mehr, selbst wenn es sich dabei um Kreis- oder umStaatsstraßen handelt. In der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Oberbergkirchen sind diese Zonen bereits Realität. Wie der Geschäftsstellenleiter der VG Oberbergkirchen, Georg Obermeier, erklärt, hat die Gemeinde Schönberg und die Gemeinde Lohkirchen diese Option gezogen. Wie es weiter aus der Verwaltung heißt, gibt es seit Schulbeginn eine entsprechende Beschilderung in Schönberg, wo sich unmittelbar neben der Kreisstraße die Schule befindet. Entsprechende Schilder mit dem Hinweis auf die Geschwindigkeitsreduzierung sind an allen Zufahrtsstraßen angebracht worden. Diese gilt nun werktags zwischen 6 und 18 Uhr.
Eine entsprechende Anordnung gibt es auch für Lohkirchen, durch die die St2086 führt. Auch dort befinden sich Schule und Kindergarten direkt neben der stark befahrenen Staatsstraße. Die Beschilderung soll aber nach Auskunft der Behörde von Westen her erst unmittelbar vor der Schule und am östlichen Ortseingang in Höhe des ehemaligen Raiffeisengebäudes montiert werden. Einzuhalten seien die maximalen 30 Stundenkilometer zwischen 7 und 14 Uhr – darauf wird dann ein Extra-Schild hinweisen.