Aus dem Gemeinderat

Fotovoltaik-Freiflächenanlagen umstritten

von Redaktion

Fotovoltaikanlagen in Niederbergkirchen. Der Gemeinderat sieht die zunehmenden Landschaftsveränderungen zum Nutzen Auswärtiger kritisch.

Niederbergkirchen – Bisher wurden acht Bürgerkraftwerke auf Niederbergkirchener Dächern installiert. Unter der Leitung von Hans Holz profitierten davon ausschließlich die Gemeinde und Bürger, die sich mit Anteilkäufen an diesen Anlagen beteiligten. Seit Sommer 2017 interessieren sich Niederbergkirchener Bürger auch für Fotovoltaikanlagen auf Freiflächen (wir berichteten). Vorentwürfe Freiflächen-Fotovoltaikanlagen in den Ortsteilen Aiching und Kinning sind nun schon so weit fortgeschritten, dass sie zwecks Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes zur Billigung vorliegen. Das betrifft insgesamt vier solcher Anlagen in den Ortsteilen Aiching und Kinning.

Zu allen vier geplanten Fotovoltaikanlagen erläuterte Frau Kellhuber vom Architekturbüro Jocham + Kellhuber, Landschaftsarchitekten Stadtplaner GmbH aus Iggensbach, dem Gemeinderat insbesondere die Unterschiede zwischen einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und einem „normalen“ Bebauungsplan (Angebots-Bebauungsplan).

Daraufhin beschloss der Gemeinderat mit je zwei Gegenstimmen (Michael Holz und Martin Dirnberger), den Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Freiflächen-Fotovoltaikanlage in Aiching und Kinning für alle vier Vorhaben zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

Im Anschluss daran behandelte der Gemeinderat zwei Anträge auf Errichtung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen im Gemeindeteil Dolling. Es handelt sich um die Flurnummern 1047 und Flurnummer 1011 mit Teilfläche 1017/3 Teilfläche, Gemarkung Niederbergkirchen.

Skepsis bei geplanten

Anlagen in Dolling

Nach dem Bekanntmachen der schriftlichen Einwände zweier Nachbarn zeigte sich auch im Gemeinderat an diesem Abend wohl keine Zustimmung zu diesem Vorhaben. Vor allem kamen Einwände, dass bei diesen Fotovoltaikanlagen zwar Niederbergkirchens Landschaft und Erholungsgebiete beeinträchtigt würden, der zu erwartende Profit aber nur Fremden zugutekomme. Bei den vorher genehmigten Fotovoltaikanlagen handelt es sich einmal um ein Bürgersolarkraftwerk, bei den anderen wurden Bürgerbeteiligung angeboten.

Nun stellte Bürgermeister Werner Biedermann den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt zum Zwecke der Ortseinsicht zurückzustellen. Dem wurde mit 12:0 Stimmen stattgegeben.

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