Niederbergkirchen – Hierzu wird für das gesamte Gemeindegebiet das Markterkundungsverfahren nach der Breitbandrichtlinie durchgeführt. Anschließend sollen von einem Fachbüro Planungsvorschläge unter Zugrundelegung der zu erwartenden Ist-Versorgung angefordert werden.
Bei den Varianten sind jeweils die voraussichtlich zu erwartenden Kosten anzugeben. Der Gemeinderat wird dann darüber beraten und beschließen, ob und in welchem Umfang erneut in den Breitbandausbau investiert wird.
Für einen weiteren Breitbandausbau könnten in Niederbergkirchen auch die ab dem 1. Juli 2017 geltenden verbesserten Förderkonditionen („Höfebonus“) der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern in Anspruch genommen werden.
Am Fördersatz von 80 Prozent ändert sich für die Gemeinde Niederbergkirchen nichts. Es wird der individuelle bayerische Förderhöchstbetrag noch einmal gewährt.
Der Förderhöchstbetrag der Gemeinde liegt bisher bei 940000 Euro (plus 50000 Euro für interkommunale Zusammenarbeit).
Die Privatstraße zum Anwesen Haidberg wird ausgebaut. Auf Antrag der Familie Schels soll die 450 Meter lange Kiesstraße zu ihrem Anwesen in Richtung Peteratzing ausgebaut werden. Diese Straße ist derzeit als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet und befindet sich im Privateigentum.
Der Ausbau der Zufahrtsstraße hätte keine Auswirkungen auf die Straßenunterhaltspauschale gemäß dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), da es sich weder um eine Orts- noch um eine Gemeindeverbindungsstraße handelt. Die Gemeinde unterhält die circa 450 Meter lange Kiesstraße. Nach einer Schätzung durch die Verwaltung würden die Kosten beim Ausbau für die Gemeinde (Asphaltdecke) zwischen 30000 und 35000 Euro liegen.
Der Gemeinderat stimmte mit elf zu einer Stimme dem Ausbau der Zufahrtsstraße zum Anwesen Haidberg 2 mit einer Breite der Asphaltdecke von 3 bis 3,50 Meter unter insgesamt neun Bedingungen zu, die beinhalten, dass die Antragstellerin alle Arbeiten ordnungsgemäß verrichten lässt und bezahlt, der Gemeinde außer Vermessung und Grunderwerbssteuer keine weiteren Kosten entstehen.
In der November-Sitzung beschloss der Gemeinderat einstimmig die Widmung der drei neuen Straßen im Baugebiet „Am Kirchweg“. Passend zum Namen des Siedlungsgebietes entschieden die Gemeinderäte sich für die Namen: „Nikolausstraße“, „Rupertusstraße“ und „Blaiusstraße“.