Töging – „Es ist leider immer mehr zu beobachten, dass die Eltern meinen, alle Kinder müssten ein Studium absolvieren und Akademiker werden“, sagte Robert Krüger im Hinblick auf die Ausbildungssituation im Maler- und Lackiererhandwerk. Dabei bleibe das Handwerk im Allgemeinen auf der Strecke. Er habe zum Beispiel für das kommende Jahr noch keine einzige Bewerbung erhalten und vielen seiner Kollegen ergehe es genauso. „Und diese Tendenz wird sich fortsetzen“, ergänzte Krüger. Ein positives Fazit zog der Innungsobermeister in diesem Zusammenhang aus seiner Erfahrung mit einem Flüchtling, der sich aktuell in seiner Ausbildung befindet: „Was seine Arbeit und seinen Ehrgeiz betrifft, habe ich wohl noch nie so einen guten Auszubildenden gehabt. Wenn er bleiben darf – sein Verfahren ist noch nicht abgeschlossen – dann ist er nach der Ausbildung ein super Facharbeiter.“ Ein ebenso positives Fazit zog Berufsschullehrer Richard Killermann in Bezug auf die letzte Prüfung, bei der ein Flüchtling die Gesellenprüfung zum Maler erfolgreich abgelegt habe. Die Prüfungsleistungen hätten sich im Vergleich zum Vorjahr leicht gebessert, fuhr Krüger in seinen Ausführungen zur Ausbildungssituation fort. Bei der Sommerprüfung haben von 19 Teilnehmern im Maler- und Lackiererhandwerk 15 die theoretische und 16 die praktische Prüfung mit einem Durchschnitt von 3,77 geschafft. Von fünf Bauten- und Objektbeschichtern waren bei einem Notendurchschnitt von 3,8 drei in der Theorie und fünf in der Praxis erfolgreich. Der nächste Punkt in Krügers Bericht war die am 1. Januar 2018 in Kraft tretende Änderung des Baurechts. Ab diesem Datum sei der Hersteller verpflichtet, bei fehlerhaftem Material nicht nur die Materialkosten, sondern auch den Arbeitsaufwand für die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu tragen. Wichtig sei es vor allem, dass der Handwerker in einem derart gelagerten Fall die Fehlerhaftigkeit umgehend dokumentiert und den Hersteller auffordert, dies umgehend vor Ort zu überprüfen, denn: „In der Beweispflicht bleiben wir als Handwerker“. Zum Abschluss thematisierte der Innungsobermeister die Preissituation durch die im Sommer erfolgte Anhebung des Facharbeiterlohnes auf netto 16,18 Euro pro Stunde: „Unter Berücksichtigung aller Nebenkosten ergibt eine wirtschaftliche Kalkulation einen Preis von 50 Euro netto, die wir dem Kunden in Rechnung stellen müssten – aber das traut sich offenbar keiner. Wir liegen nach wie vor in einer Größenordnung von 40 Euro. Es liegt an uns, dass wir nicht mehr verlangen und uns da nicht trauen“, monierte Krüger die Marktsituation und zog einen Vergleich mit anderen Handwerkern: „Wenn die Kfz-Werkstatt 100 Euro verlangt, dann wird das ohne Murren bezahlt – und dabei verdient der Mechaniker oft weniger als der Malergeselle“. Das Argument vieler Betriebe sei, dass man ja den größten Teil eh nach Quadratmeter abrechne und somit eine Mischkalkulation habe. Ein Argument, das keinesfalls die geringe Höhe des Stundensatzes rechtfertige, wie Robert Krüger abschließend sagte.
Als Gastreferentin berichtete Dr. Carolin Jürgens vom Jobcenter Mühldorf über die Integration von Flüchtlingen. Gründe, einen Flüchtling einzustellen, seien nicht nur der Fachkräftemangel, sondern vielmehr auch die hohe Motivation und Loyalität, die die meisten mitbringen würden. Sie sähen darin die Möglichkeit, ihr Leben selbstständig zu gestalten.
Jürgens bot den Betrieben an, sich an sie zu wenden und sich die angebotene Unterstützung, sei es in der Ausbildung oder beim Anlernen als Helfer, zu holen, denn, so die Referentin zum Abschluss: „Das Amt kann nur dort unterstützen, wo es auch weiß, dass Hilfe benötigt wird“. wag