Mühldorf – Die Stadt muss ihre Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten. Derzeit gelten die Grundsätze des sogenannten „Mühldorfer Baulandmodells“, eines „Einheimischenmodells“, nach dessen Kriterien die Stadt Grundstücke preiswerter an Bauherren verkauft. Diese Richtlinien dürfen Ortsfremde nicht benachteiligen. Auf diese Vorschrift der Europäischen Union hat das Bayerische Innenministerium jetzt hingewiesen. Laut Innenministerium darf das „Ortskriterium“ bei der Vergabe deshalb maximal 50 Prozent betragen. Es bevorzugt einheimische gegenüber auswärtigen Bewerbern.
Wie die unterschiedlichen Kriterien im Mühldorfer Modell künftig gewichtet werden, ließ der Finanzausschuss bei seiner jüngsten Sitzung offen; neben dem Ortsprinzip fließen Gehalt und Vermögen in die Bewertung ein, Behinderungen, Zahl der Kinder oder die Pflege von Angehörigen. Die Diskussion darüber stellte der Ausschuss bis Januar zurück.
Dr. Georg Gafus (Grüne) regte eine Höherbewertung sozialer Kriterien zuungunsten des Ortsprinzips an. Dem widersprach Ilse Preisinger-Sontag (CSU), die ausdrücklich vom Einheimischenmodell sprach. Eine Diskriminierung Auswärtiger dürfe es nicht geben, „wir sollten es aber mit der Maximalzahl der 50-Prozent-Bewertung ausstatten.“
Erhalten bleiben soll eine Ermäßigung für Familien von 15 Euro pro Kind und Quadratmeter Grundstück genauso wie eine Rückfall- und Erstattungsregelung, sollte das Grundstück nicht bebaut oder das Haus in einer bestimmten Frist verkauf werden.
Bewerber müssen sich derzeit allerdings gedulden, da die Stadt nach eigenen Angaben seit etwa einem Jahr keine eigenen Grundstücke besitzt, die sie im Rahmen dieses Mühldorfer Baulandmodells verkaufen könnte. Auf der Warteliste stehen laut Bauamt 150 Interessenten.hon