Heldenstein – Der Antrag kam von Georg Stöckl (UWG). Ihm gehe es darum, festzustellen, ob Bürgermeister Helmut Kirmeier (CSU) die Zusage für eine Probebohrung hätte treffen dürfen. Die Gemeinde soll die Zusage widerrufen.
Kirmeier informierte in der jüngsten Sitzung, dass die Gemeinde den Stadtwerken die drei Probebohrungen in Aussicht gestellt habe. Als nächster Schritt müsste ein Gestattungsvertrag unterzeichnet werden. „Der liegt aber bislang nicht vor, daher ist die Sache geruht“, sagte Kirmeier. Über den Vertrag müsse ohnehin der Gemeinderat abstimmen, eine Frage, die Zweiter Bürgermeister Rupert Müller und Florian Hartmetz (beide CSU) aufwarfen.
Georg Stöckl aber interpretierte eine entsprechende Gesprächsnotiz ganz anders. Demnach hätte Bürgermeister Helmut Kirmeier bei einem Treffen einer Probebohrung bereits zugestimmt, es fehle nur noch ein Gestattungsvertrag für einen Brunnenbau. Dem widersprachen Bürgermeister Helmut Kirmeier und stellvertretender Geschäftsstellenleiter Heinz Gattermann und zitieren aus der Notiz: „Pegelbohrung ok, Brunnenbohrung nicht, nächster Schritt Gestattungsvertrag“.
Nur für zwei Probebohrungen benötigen die Stadtwerke Waldkraiburg einen Gestattungsvertrag mit der Gemeinde. Denn eine Bohrung ist auf einem Landkreis-Grundstück geplant.
Ein mögliches Wasserschutzgebiet würde die Landwirte in Haigerloh, Etzham und Niederheldenstein erheblich einschränken. „Dann ist weniger Landwirtschaft möglich. Ein Gewerbegebiet in Niederheldenstein wird damit auch schwieriger“, sagte Stöckl. Man müsse „hart, aber fair“ die Interessen der Landwirte und der Bürger kundtun. Die Stadtwerke könnten doch ebenso einen neuen Brunnen bei St. Erasmus, Pürten oder Ebing bauen.
Ein weiterer Vorschlag Stöckls: Der Wasserzweckverband Schlicht-Gruppe könnte Wasser liefern. Auch gebe es in Aschau Befürchtungen, dass Landwirte von einem möglichen Wasserschutzgebiet betroffen sein könnten.
Auch Bernhard Hammerl (CSU) konnte den Probebohrungen nicht viel abgewinnen. „Es gibt noch drei Bauern in Haigerloh. Die müssen geschützt werden.“
Am Ende einigte sich das Gremium einstimmig darauf, dass eine Probebohrung ohne Gestattungsvertrag nicht erlaubt ist. Über einen solchen muss der Gemeinderat abstimmen.