Mühldorf – Gerade in den letzten Tagen ist wieder einmal eine Häufung von Wildunfällen, insbesondere mit Rehwild, zu beobachten.
Immer wieder ist bei der Unfallaufnahme festzustellen, dass die Fahrzeuglenker mit der Situation überfordert sind, weshalb die Polizei auf das richtige Verhalten hinweisen möchte.
Grundsätzlich gilt, dass Wildunfälle aufgrund von menschlicher Reaktionszeit und physikalischer Gesetze in der Regel nicht vermeidbar sind, sodass sich niemand aufgrund des toten oder verletzten Tieres Schuldvorwürfe machen muss – vorausschauendes Fahrverhalten an beschilderten Streckenabschnitten mit Wildunfallhäufung und Benutzung des Menschenverstandes können natürlich das Unfallrisiko mindern.
Sollte plötzlich ein Wildtier vor dem Fahrzeug auftauchen, so sind Ausweichbewegungen zu vermeiden! Bremsen und dem Straßenverlauf folgen!
Erst diese Woche kam in Norddeutschland ein Fahrer bei einem Ausweichmanöver von der Fahrbahn ab, kollidierte mit einem Baum und verstarb. Nach dem Verkehrsunfall hat der Fahrer die Unfallstelle im Bedarfsfall (Reh liegt mitten auf der Straße) wie bei jedem anderen Unfall auch abzusichern (Warndreieck, Warnblinkanlage) um Folgeunfälle zu vermeiden.
Anschließend ist die Polizei über Notruf oder direkt zu verständigen, damit diese den zuständigen Jagdpächter informieren kann, welcher sich dann um Bergung des Wildes kümmert.
Die zur Schadensregulierung benötigte Bescheinigung kann bei der Polizei abgeholt werden.
Sollte der Fahrer nach einem Wildunfall weiterfahren, ohne die Unfallstelle abzusichern oder ein verletztes Wildtier nicht melden, so stellt dies Verkehrsordnungswidrigkeiten dar, welche Geldbußen nach sich ziehen!