Neumarkt-St. Veit – In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die Firma KUBUS den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden für die Jahre 2020 bis 2022 die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern an. Bei der Ausschreibung für Ökostrom habe die Gemeinde die Wahl zwischen Ökostrom mit Neuanlagenquote und Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Der Unterschied: Während Ökostrom ohne Neuanlagen gegenüber Normalstrom nach den Erfahrungen der letzten Jahre lediglich um bis zu 0,3 Cent pro Kilowattstunde teurer ist, sind bei Ökostrom mit Neuanlagen mit Mehrkosten von 0,5 bis einem Cent pro Kilowattstunde zu rechnen.
Ökostrom bedeutet grundsätzlich, dass die elektrische Energie zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen muss. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote gilt, dass 50 Prozent des ökologisch erzeugten Stroms aus Anlagen gewonnen werden, die bis zu vier Jahre vor dem 1. Januar 2020 die Stromerzeugung aus Wind, Biomasse oder solarer Strahlungswärme aufgenommen haben.
Wie Bürgermeister Erwin Baumgartner in der Sitzung des Stadtrates deutlich machte, hat die Bündelausschreibung viel Einsparpotenzial. So hätten die Jahre 2017 bis 2019 gegenüber der Ausschreibung für 2014 bis 2016 eine Einsparung der Kosten um 42 Prozent ergeben.
Dieses Argument hat auch den Stadtrat überzeugt, der sich einstimmig für die Beteiligung an der Bündelungsausschreibung aussprach.je