aus dem gemeinderat

Änderung der Entwässerungssatzung

von Redaktion

Vorauszahlung soll möglich werden

Oberneukirchen – Auf der Tagesordnung der jüngsten Gemeinderatssitzung stand auch eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung mit Einführung einer Vorauszahlung. Nach der Beitragserhöhung auf 1,70 Euro je Kubikmeter beim Abwasser wurde Bürgermeisterin Anna Meier angesprochen, ob bei den Kanalgebühren auch, wie beim Wasser, eine Vorauszahlung/Teilzahlung möglich wäre.

Laut Geschäftsstellenleiter Georg Hartl wäre die Änderung ab 2019 angekündigt mit der Abrechnung Ende 2018 möglich.

Für die Gemeinde besteht kein Mehraufwand bei den Abrechnungen. Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung, die erstmals im Mai 2019 erfolgen soll. fim

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