Aus dem Gemeinderat

Wunsch nach kleineren Gruppen

von Redaktion

Die Gemeinde hat den Betreuungsbedarf für Kinder in Obertaufkirchen ermittelt. Mehr als die Hälfte der Fragebögen kam zurück, das Ergebnis: Überwiegend ist der Betreuungsbedarf durch die Einrichtungen gedeckt.

Obertaufkirchen – Das bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz sieht vor, dass die Gemeinden nachweisen müssen, dass sie die notwendigen Plätze in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege rechtzeitig zur Verfügung stellen kann. Daher hat die Gemeinde Obertaufkirchen den Bedarf an Betreuungsplätzen ermittelt und die Ergebnisse dazu in der jüngsten Sitzung vorgestellt.

Dazu nutzte sie einen Fragebogen des Landratsamtes, den dies in Abstimmung mit dem Familienministerium ausgearbeitet hat. Diese Fragebögen wurden im Oktober an Eltern verteilt oder verschickt. Bürgermeister Franz Ehgartner berichtete in der Dezember-Sitzung, dass von den 357 Fragebögen, die verschickt worden sind, 191 wieder an die Gemeinde zurückgegeben wurden.

Er war mit der Rücklaufquote von mehr als 50 Prozent durchaus zufrieden. Dabei stellte sich heraus, dass der überwiegende Teil des angemeldeten Betreuungsbedarfs durch die Angebote der Kinderwelt St. Martin, der Volksschule Obertaufkirchen und der Nachmittagsbetreuung in Schwindegg befriedigt sei.

Zuschuss für

die Landjugend

Die Verwaltung schlüsselte die Ergebnisse noch altersmäßig auf. Dabei zeigte sich, dass bei der Altersgruppe der 0- bis Zweijährigen die Kinderkrippe in der Kinderwelt St. Martin den Bedarf an Betreuungsplätzen abdeckt.

Bei den Drei- bis Fünfjährigen wurde vor allem mehr Betreuung in der Ferienzeit gewünscht. Einzelne Eltern äußerten auch den Wunsch nach kleineren Kindergartengruppen, Montessoripädagogik oder Englisch. Auch bei den Sechs- bis 14-Jährigen stand der Wunsch nach mehr Ferienbetreuung im Vordergrund. Der Gemeinderat nahm die Erkenntnisse zur Kenntnis.

Die katholische Landjugend möchte gerne einen Beamer samt den dazu passenden Lautsprechern. Deshalb wandte sie sich mit einem Zuschussantrag an die Gemeinde. Wenn diese einen Zuschuss gebe, dann bekäme die Landjugend auch einen vom Kreisjugendring.

Da sich die Landjugend normalerweise nicht mit Unterstützungsforderungen an die Gemeinde wandte, zeigte sich die Gemeinderäte spendabel und genehmigten 150 Euro. „Weil heute schon fast Weihnachten ist“, lautete die Meinung.hsc

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