Gemeinderat Rechtmehring

Ja zu Holzschuppen, Stall und Gaube

von Redaktion

Holz- und Geräteschuppen zum einen, Pferdestall mit Hackschnitzellagerhalle zum anderen sowie Ausbau Dachgeschoss zum dritten – all diese Anträge von Bauwerbern fanden die Zustimmung des Gemeinderates Rechtmehring.

Rechtmehring – Im Ortsteil Hochhaus ist ein Holz- und Geräteschuppen mit teilweiser Nutzung als Hackschnitzellager geplant. Für seinen Vorbescheid wollte der Antragsteller geklärt wissen, ob die angegebene Größe baurechtlich legitim ist, da sie identisch sei mit dem einst an selber Stelle platzierten Stadel – das Vorhaben liegt im Außenbereich. Zufahrt und Erschließung sind laut Verwaltung gesichert, öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einverständnis. Der Antrag wird der Unteren Bauaufsichtsbehörde Mühldorf zugeleitet.

Ebenfalls in Hochhaus will ein Bauherr einen Pferdestall mit Holz- und Hackschnitzellagerhalle errichten. Vor vier Jahren war das Gebäude aus Tierschutzgründen neu geplant worden, da die Pferde nicht den Kriterien entsprechend untergebracht waren. Der Bau ist derzeit unterbrochen, erst in zwei bis drei Jahren soll er fertiggestellt sein. Deshalb muss der Bauplan zeitlich verlängert werden, was der Bauwerber nun auch beantragte.

Bei einer Ortsbesichtigung stellte der Gemeinderat Rechtmehring dann fest, dass der „ursächliche Missstand“ für die Pferde beseitigt wurde, der Bau des Pferdestalls bereits abgeschlossen ist, nur noch die südliche Wand des Hackschnitzellagers und die Erweiterung nach Norden fehlen. Quintessenz: Das Gremium stimmte zu.

Dritter „Fall“: Die untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Mühldorf hatte vor einiger Zeit einen Baustopp bei einem Gebäude in Gipfmehring verfügt – betroffen war der Ausbau des Dachgeschosses mit Einbau einer Gaube. Nun hatte der Bauherr diesbezüglich und nachträglich einen Antrag an die Gemeinde Rechtmehring gestellt. Ergebnis: Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert, aber: Öffentliche Belange sind nicht berührt, die Erschließung ist durch den Bestand gesichert, das Einverständnis der Nachbarn liegt vor – und: „Der Gemeinderat sieht Dachgauben positiv, da der Wohnraum im Dachgeschoss genutzt werden kann“, so die Begründung für das dann erteilte gemeindliche Einvernehmen.ew

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