Schwindegg – Nach der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes musste sich der Gemeinderat mit drei Bauanträgen und zwei Bauleitplanungen sowie mit einer Vorplanung zum Neubau einer Eisenbahnüberführung befassen. Der erste war ein Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Stellplätzen.
Des Weiteren stand der Tekturantrag zum Anbau an ein Einfamilienwohnhaus, eines Besprechungszimmers mit WC und Windfang an. Ein weiterer Bauantrag war die Errichtung eines Wintergartens. Ein weiterer Punkt war der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Hirzlheim-Nordwest“.
Mit einem Antrag von Bernhard Ried auf Erlass einer Außenbereichssatzung im Ortsteil Angering hatte sich der Gemeinderat bereits in der Januarsitzung befasst. Damals wurde der Antrag zurückgestellt. Mit dem Erlass sollen nach Vorstellung des Antragsstellers die Voraussetzungen zur Errichtung von fünf Einfamilienhäusern geschaffen werden. Der Erlass kann für nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägte Flächen, in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, bestimmt werden. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen. Mit drei Gegenstimmen stimmte der Gemeinderat zu.
Die Vorplanung zum Neubau der Eisenbahnüberführung über die Isenstraße mit Herstellung einer Grundwasserwanne für die Ortsstraße kam zur Sprache. Die DB Netz AG beabsichtigt, die eingleisige und nicht elektrifizierte Eisenbahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing zwischen Markt Schwaben und Ampfing zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren. Dabei ist auch die Anhebung der zulässigen Streckengeschwindigkeit von 140 auf maximal 160 Stundenkilometer vorgesehen.
In diesem Planungsabschnitt liegen derzeit acht Bauwerke, die als vorgezogene Maßnahmen realisiert werden sollen. Eines dieser Bauwerke ist die Eisenbahnüberführung in der Isenstraße in Schwindegg. Durch den schlechten Zustand ist eine Erneuerung aus Sicht der DB Netz AG unumgänglich, daher soll die Brücke neu gebaut werden.
Während der Bauphase wird eine Hilfsbrücke eingebaut, um den Bahnverkehr aufrecht erhalten zu können. Die Vorplanung sieht eine Straßenbreite von zweimal 3,25 Metern zuzüglich erforderlicher Aufweitungen im Kurvenbereich vor. An der Westseite soll ein Gehweg mit einer Breite von zwei 2Metern und 25 Zentimeter Sicherheitsraum erstellt werden. An der Ostseite ist ein Notgehweg in einer Breite von einem Meter vorgesehen. Die lichte Höhe der Eisenbahnüberführung soll am kritischen Punkt mindestens 4,50 Meter betragen. Die im Bereich der Straße verlaufende Regenwasserleitung soll neu erstellt werden, mit einem Durchmesser von mindestens 500 Millimetern.
Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund 5791750 Euro. Die Gesamtmaßnahme soll im Frühjahr 2019 beginnen und bis Mitte/Ende 2020 unter weitest gehender Aufrechterhaltung des Bahnverkehrs erfolgen. Die hierfür notwendigen Grundstücksverhandlungen führt die DB Netz mit betroffenen Eigentümern. Der Gemeinderat nahm die Vorplanungsunterlagen für das Bauvorhaben, Erneuerung der Eisenbahnüberführung über die Isenstraße in Schwindegg zur Kenntnis und erteilte einstimmig sein Einvernehmen.
Die Jahresrechnung 2017 wurde von der Kämmerei aufgestellt und steht für die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung. Sie schließt mit einem vorläufigen Rechnungsergebnis, beim Verwaltungshaushalt in Höhe von 6113870 Euro und beim Vermögenshaushalt in Höhe von 2123015 Euro, insgesamt in Höhe von 8236885 Euro. Die Feststellung erfolgt im Anschluss an die Prüfung.