Heldenstein – Die Gemeinde Ampfing hat die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwasserbrunnen III und IV beantragt. Darüber hat das Landratsamt Mühldorf die Gemeinde informiert, berichtete Bürgermeister Helmut Kiermeier bei der jüngsten Sitzung der Gemeinderates.
Dabei ist die Gemeinde am östlichen Rand des Gemeindegebietes konkret betroffen. Das Areal beginnt bei einem Punkt nördlich der Bahnlinie und erstreckt sich auf das Gebiet über die Kreisstraße MÜ25 hinweg bis zu einem Punkt zwischen Etzham und Haigerloh.
Die Gemeinde kann dazu eine Stellungnahme abgeben, hat aber noch keine weiteren Informationen, so Kiermeier. Er gab in diesem Zusammenhang bekannt, dass die Verwaltung bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet habe, der recherchieren muss, was weiter getan werden muss. Zugleich sagte er, dass betroffene Grundstückseigentümer sich selbst um eine Stellungnahme bemühen müssen.
Georg Stöckl meinte, dass das ausgewiesene Wasserschutzgebiet deutlich größer sei, als das bisherige und Florian Hartmetz ergänzte, dass die Fördermenge in keiner Weise die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes in dieser Größe rechtfertige.
Bürgermeister Helmut Kiermeier fasste das Stimmungsbild des Gemeinderates so zusammen: „Unser Ziel ist es, dass auf dem Grund der Gemeinde Heldenstein kein Wasserschutzgebiet der Gemeinde Ampfing ausgewiesen wird. hsc