STadt Mühldorf

Abgabe für Niederschlagswasser

von Redaktion

Die Stadt Mühldorf muss eine Abwasserabgabe für das Niederschlagswasser in Höhe von rund 86000 Euro bezahlen, weil der Grenzwert um zwei Punkte überschritten wurde. Dies legte das Mühldorfer Landratsamt fest.

Mühldorf – Für gereinigte Schmutzwasser aus einer kommunalen Kläranlage gelten bei der Einleitung in den Inn folgende Parameter, die maßgebend sind: Chemischer Sauerstoff (CSB) 90 mg/l, Stickstoff (N) 18 mg/l und Phosphor (P) zwei mg/l. Die Stadt Mühldorf hat am 18. Oktober 2000 die Festsetzung des CSB-Wertes von 30 mg/l für das Einleiten von gereinigten Abwasser aus der Kläranlage an der Pregelstraße zum Zwecke der nachhaltigen Reduzierung der Abwasserabgabe beantragt. Die gesetzliche Anforderung liegt bei 90 mg/l.

Am 8. März 2017 wurde im Rahmen der amtlichen Überwachung jedoch ein Wert von 32 mg/l CSB gemessen. Da bereits im Jahr 2016 eine Überschreitung vorgelegen ist, hat das Mühldorfer Landratsamt die Errichtung der Abgabe für Niederschlagswasser für das Veranlagejahr 2017 in Höhe von rund 86000 Euro festgesetzt. Bisher hatte die Stadt Mühldorf keine Abgabe zu leisten, weil die Grenzwerte eingehalten wurden.

Wie Bürgermeisterin Marianne Zollner vor dem Bauausschuss erklärte, habe sich die Stadt Mühldorf an das Landratsamt Mühldorf gewandt und eine Neufestsetzung des CSB-Wertes für das gereinigte Abwasser aus der Kläranlage von derzeit 30 mg/l auf künftig 40 mg/l beantragt. Die Stadt geht davon aus, dass sich die Abgabe in 2018 auf rund 10000 Euro belaufen werde. „Ich rechne damit, dass die Stadt Mühldorf voraussichtlich 2020 wieder von der Niederschlagswasserabgabe wieder befreit wird.

Der Bauausschuss stimmte diesem Vorgehen ohne Gegenstimme zu.

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