von Redaktion

Mit der Fertigstellung eines Teilstückes der A94 im nächsten Jahr soll der Verkehr auf der B12 entlastet werden. Eine mögliche Herabstufung der B12 von der Bundes- zur Staatsstraße könnte diesen Plan gefährden. Grund: Auf Staatsstraßen gibt es keine Mautpflicht. Nicht nur dieAnwohner der B12befürchten, dass in Zukunft vermehrt Lastwagen durch ihre Gemeinden rollen. Staatsminister Dr. Marcel Huberberuhigt. Im Planfeststellungsverfahren seieine Abstufung zur Staatsstraße „nichtvorgesehen“.

Die B12 und die Angst vor dem Lkw

Maitenbeth/Haag/Reichertsheim – In einem Jahr, Ende Oktober, soll es auf der Bundesstraße 12 spürbar ruhiger zugehen. Dann ist voraussichtlich die Autobahn 94 von Forstinning nach Heldenstein als Teilstück der Verbindung von München nach Passau in Betrieb.

Jahrzehntelang dauerte der Streit über den Verlauf dieses 33 Kilometer langen Abschnitts der Autobahn, der durch das Isental führt und dort das Landschaftsbild mit vier größeren und 30 kleineren Brücken durchquert und verändert. Mit der Fertigstellung der Autobahn soll nicht nur die Verbindung von und nach München besser werden, auch der Verkehr auf der bisherigen Hauptstrecke, der B12, soll deutlich reduziert werden. Doch genau dieses Thema sorgt momentan nun für Unruhe in der Bevölkerung. Sollte nämlich die Bundesstraße zur Staatsstraße abgestuft werden, gibt es dort keine Mautpflicht mehr, und damit ist diese Verbindung für Lastwagen interessant.

Auf Nachfrage der Wasserburger Zeitung argumentiert die Autobahndirektion Südbayern, dass allgemein bei Einführung der Maut ein befürchteter Ausweichverkehr „nur in ganz wenigen Fällen und nur in sehr geringem Umfang beobachtet werden konnte.“ Mit der Autobahn bedeute die Nutzung der B12 für den Fernverkehr einen „erheblichen Zeitverlust“ und sei deshalb „nicht zu erwarten“.

Ausweichverkehr „nur in ganz wenigen Fällen und nur in sehr geringem Umfang“

Für Landrat Georg Huber verweist Pressesprecherin Simone Kopf auf andere Behörden, selbst habe der Landrat keine diesbezügliche Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, so die Auskunft. Für die Bürgermeister mancher Anliegergemeinden ist das sehr wohl ein Thema.

Bürgermeister Josef Kirchmaier aus Maitenbeth befürchtet künftig schon noch erheblichen Verkehr, die Gemeinde sei vor allem in Straßmair und Thal „extrem betroffen“, dort sei es „sehr schwierig über die Straße zu kommen.“ Offiziell erfahre man zu einer Abstufung „nichts“, doch sei in Gesprächen mit dem Straßenbauamt bereits der Begriff der Abstufung gefallen.

Bürgermeisterin Annemarie Haslberger aus Reichertsheim beobachtet in ihrer Gemeinde eine „große Unsicherheit“. An diesem Thema werde man „dranbleiben“, denn der Lastwagenverkehr dürfe schon – wie versprochen – abnehmen.

Bürgermeisterin Elisabeth Schätz aus Haag hat diese Befürchtung auch vernommen. Abgesehen von der Mautpflicht, die eine Ausweichroute verhindert, sollte die B12 ihrer Meinung nach eine Bundesstraße bleiben. Denn für Haag sei die Lage an zwei Bundesstraßen ein wichtiger Standortfaktor und „solch ein Verkehrsweg werde erfahrungsgemäß besser instandgehalten als eine Staatsstraße“.

Für Staatsminister Dr. Marcel Huber ist das vorerst kein großes Thema, denn im Planfeststellungsverfahren sei eine Abstufung zur Staatsstraße „nicht vorgesehen“. Er geht vielmehr davon aus, dass sich die Verkehrsuntersuchungen bewahrheiten und der Lastwagenverkehr auf der B12 „erheblich abnimmt“. Denn eine Fahrt über die B12 bedeute – gleich ob Maut oder nicht – einen Umweg. Er sehe darin den typischen Widerspruch: die einen wollen weniger Verkehr, die anderen nicht zu wenig.

Matthias Kreuz vom Straßenbauamt in Rosenheim verweist ebenfalls auf den Planfeststellungsbeschluss, nach dem es keine Abstufung der B12 geben soll. Doch das sei in Bewegung, denn derzeit sei eine Neuordnung des überörtlichen Straßennetzes im Zusammenhang mit dem Neubau dieser Autobahn in Arbeit. Die Regierung von Oberbayern und die Autobahndirektion Südbayern erstellen nämlich ein Umstufungskonzept für das nachgeordnete Straßennetz der Autobahn für das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Das entscheidet dann darüber. Belange sollen darin „gewürdigt“ werden, heißt es abschließend. Beim Straßenbauamt ist man davon überzeugt, dass der Lkw-Verkehr „erheblich abnimmt“, einen Mautausweichverkehr sehe man aufgrund des Umwegs nicht.

Herabstufung von Bundesstraßen:

Dem Bundesfernstraßengesetz nach sind Bundesstraßen herabzustufen, sofern sie ihre überregionale Verkehrsbedeutung durch eine parallel verlaufende Autobahn verloren haben. Bereits 1995 hatte die Bundesregierung ein Abstufungskonzept beschlossen, doch die Bundesländer hatten sich gegen eine zwangsweise Übernahme der Baulastträgerschaft zur Wehr gesetzt. Aufgrund einer Vereinbarung der Verkehrsministerkonferenz 2011 gibt es aber seitdem zunehmend umgewidmete Bundesstraßenabschnitte.

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