Oberbergkirchen – Sechs Messpunkte sind es, die zur Ermittlung der Funkstrahlung herangezogen worden sind. Sie befinden sich am Standort des derzeit entstehenden Kinderhauses, in der Pfäffinger Straße, in der Johann-Fischer-Straße, in Asenham, in Schörging sowie in Aubenham. Neben dem Mobilfunkmasten in Oberbergkirchen steht ein weiterer in Unterthalham.
Zunächst erläuterte Gutachter Haider die Einheiten, in denen die Messergebnisse angegeben sind, sowie die verschiedenen Arten von Funkwellen. Er demonstrierte die Messmethode und erklärte, dass die Ergebnisse auch von anderen Personen mit ähnlichem Wissensstand und Messgeräten zu diesen Ergebnissen wiederholt werden könnten.
Grenzwerte werden klar unterschritten
Die Grenzwertausschöpfung liegt für keinen Messpunkt über 1,8 Prozent. Die Grenzwerte werden somit deutlich unterschritten. Haider erklärte dazu, was der Grenzwert überhaupt aussagt: Er bezeichnet die Strahlung, die einen Körper innerhalb von sechs Minuten um 0,1 Grad erwärmt. Der menschliche Körper kann in dieser Zeit tatsächlich sogar ein ganzes Grad Temperatur ausgleichen. Durch einen Risikoabschlag mit dem Faktor 100 wird zusätzlich ein großer Puffer eingebaut. Der Gutachter ergänzte aber, dass der Grenzwert nichts darüber aussagt, was nach diesen sechs Minuten passiert.
Haider fasste zusammen, dass alle Grenzwerte eingehalten werden, die Definition des Grenzwertes jedoch im Hinterkopf behalten werden muss. Somit könne das Ergebnis nicht zwangsläufig als pauschal „gut“ bezeichnet werden.
Anschließend stellte er sich den Fragen der zahlreichen Zuschauer. Die erste drehte sich um die Anzahl der Anbieter auf dem Masten. Haider erklärte, je mehr Anbieter es gibt, desto näher rückt die Strahlungsbelastung an Grenzwert heran. „Sind die Grenzwerte fiktiv beziehungsweise willkürlich festgelegt?“, lautete die nächste Frage aus dem Auditorium.
Dies sei nicht der Fall, es gebe Untersuchungen, aber eben nur zur Erwärmung des Körpers durch die Funkwellen. Haider ergänzte, über die Gesundheitsgefahr durch den Funkmasten könne er keine Aussage treffen, er sei schließlich kein Arzt. Die Strahlenbelastung sei an vielen anderen Orten jedoch deutlich höher und an den untersuchten Messpunkten in und um Oberbergkirchen auch niedriger als von ihm erwartet.
Schnurlose Telefone strahlen viel mehr
Gemeinderatsmitglied Willi Kreck erkundigte sich nach Maßnahmen zur Vorsorge. Das Quadratabstandsgesetz besage ja, dass die Strahlenbelastung mit zunehmendem Abstand zum Funkmasten exponentiell sinke. Dazu erklärte Haider, dass die Strahlenbelastung durch schnurlose Telefone etwa zehnmal höher sei, als durch den Funkmasten. Es sei deswegen auch sinnvoll, WLAN-Router über Nacht auszuschalten oder das Telefon in den Eco-Modus zu schalten – auf diese Weise wurde nur Strahlung freigesetzt, wenn tatsächlich telefoniert wird.
Bausubstanz könne die Funkwellen von außen abschirmen, wobei Holz kaum hilfreich sei. Metall hingegen, wie bei den heute in der Regel metallbedampften Fenstern, helfe hier mehr. Diese Erkenntnis könne nun auch beim Neubau des Kinderhauses hilfreich sei.
Eine weitere Frage aus der Zuschauerreihe lautete, ob die Strahlenbelastung geringer wäre, wenn der Funkmasten weiter weg stünde. Aus physikalischer Sicht war diese Frage mit Ja zu beantworten. Haider führte dazu konkret aus, der Masten sei „gut gemacht“, die meiste Strahlung würde durch die Höhe über die Bebauung hinweg gehen.
Die letzte Frage lautete, ob kleine Masten weniger strahlen als große. Dies könne nicht pauschalisiert werden, so Haider. Es kommt mehr darauf an, wie viel und welche Technik darauf angebracht ist. Es könne somit ein höherer Mast manchmal auch besser sein.
Im Falle des zukünftigen neuen Kindergartens in der Gemeinde hieß es schließlich: die meisten Wellen strahlen wohl darüber hinweg.