Ein Tag der Selbstbestimmung

von Redaktion

4. März 1919: 100 Jahre Gedenktag der Sudetendeutschen

Waldkraiburg – Der Zerfall der österreichisch-ungarischen Monarchie am Ende des Ersten Weltkriegs zog die Gründung neuer Staaten nach sich. Dieser Gründung gingen die berühmten 14 Punkte des amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilsen voraus, in denen er den Völkern ein freies Selbstbestimmungsrecht zuerkannte. Dieses Recht nahmen sich Tschechen und Slowaken und gründeten am 28. Oktober 1918 die Tschechoslowakische Republik.

Das Recht auf Selbstbestimmung blieb den dort lebenden Deutschen aber verwehrt. Nach und nach wurden die deutschen Gebiete durch tschechische Truppen besetzt. Am 16. Februar 1919 fand in Deutsch-Österreich die Wahl zur konstituierenden Nationalversammlung statt. In dieser neu gegründeten Republik sah die sudetendeutsche Bevölkerung die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts. Als am 4. März 1919 in Wien der neugewählte Nationalrat zur Eröffnungssitzung der Nationalversammlung zusammentrat, wollten sich die Sudetendeutschen an der Wahl beteiligen, aber die tschechische Besatzung wusste dies zu verhindern. Daraufhin riefen die Parteien zu friedlichen Demonstrationen und die deutsch- böhmische Landesregierung, vertreten durch Rudolf Lodgeman von Auen und Josef Seliger, vom Exil aus zum gewaltlosen Generalstreik auf. Daran erinnert die alljährliche Gedenkveranstaltung am Mahnmal der Sudetendeutschen Landsmannschaft.

Ein weiterer Anlass für die Kundgebungen war die Abwertung des Bargeldes am selben Tag, Redner forderten den Abzug der tschechischen Truppen und die Freigabe von Lebensmittel- und Kohlelieferungen.

Etwa 500000 Sudetendeutsche demonstrierten gegen die Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechts. Wo sich das tschechische Militär zurückhielt, verliefen die Demonstrationen friedlich. Es kam aber auch zu Übergriffen der Soldaten, die die Demonstranten auseinanderjagten. 54 Tote sowie 107 Verwundete waren auf deutscher Seite zu beklagen. Rasch bildete sich der Begriff des „Sudetendeutschtums“ als politische Schicksalsgemeinschaft von starker integrativer Kraft heraus. Böhmerwäldler, Egerländer, Erzgebirgler, Nordböhmen, Nord- und Südmährer spürten als Minderheit den Ernst der Lage im neuen und fremden Staat. Sie machten über 20 Prozent der Gesamtbevölkerung aus und rückten näher zusammen, um für die neue politische Lage gerüstet zu sein. Die Ernüchterung durch den 4. März 1919 und die zwangsweise Einverlei- bung in den tschechischen Staat war eindeutig. Dessen Gründerpräsident Masaryk hatte mit Blick auf seine deutschen Untertanen unverhohlen formuliert: „Im Übrigen bin ich überzeugt, dass eine Entgermanisierung dieser Gebiete erfolgen wird.“

Am 24. September 1919 sagte Dr. Lodgeman von Auen: „Nie wird unser Volk seinen Anspruch auf Selbstbestimmung aufgeben, nie wird es diese Rechtsbeugung anerkennen.“ Der 4. März aber wurde zum „Tag der Selbstbestimmung“ für alle Sudetendeutschen.fis

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