Mühldorf – Zur Kampfmittelräumung auf dem Bunkergelände des Mühlorfer Harts (wir berichteten) erlässt das Landratsamt ein allgemeines Betretungsverbot im Bereich des ehemaligen Sprengplatzes. Ausgenommen von dem Verbot ist momentan der zentrale Verbindungsweg zwischen dem Firmengelände der Innbeton und Waldkraiburg. Das Betretungsverbot gilt ab heute auf zunächst unbestimmte Zeit.re