Rattenkirchen – Dem Gemeinderat Rattenkirchen lag in seiner jüngsten Sitzung ein Antrag auf Erlaubnis einer Untersuchung nach dem Denkmalschutzgesetz für ein Anwesen in der Hauptstraße vor.
Der Bauherr hat einen Antrag eingereicht mit dem Ziel, die Bausubstanz gründlich untersuchen zu dürfen, um ein nachhaltiges Sanierungskonzept erarbeiten zu können. Hierzu müssen unter anderem unsachgemäße Veränderungen, Ein- und Umbauten der Vorbesitzer zurückgebaut, nicht bauzeitliche Wand- und Deckenverkleidungen sowie Bodenbeläge geöffnet und Materialproben, auch zur dendrochronologischen Bestimmung, das heißt zur zeitlichen Einordnung des Gebäudes über die Jahresringe des Holzes entnommen werden.
Da der Antrag in der Februar-Sitzung des Gemeinderates Rattenkirchen nicht mehr behandelt werden konnte, hat der Bauherr darum gebeten, seinen Antrag als laufende Angelegenheit zu behandeln. Die Geschäftsordnung gibt diesen Spielraum für den Bürgermeister vor, solche Entscheidungen zu treffen. Rainer Greilmeier hat die Zustimmung schließlich als laufende Angelegenheit erledigt.krl