Egglkofen – In Piesenkofen soll auf einem Grundstück, auf dem bereits ein Haus steht, ein weiteres gebaut werden. Um dies zu bewerkstelligen, ist eine Außenbereichssatzung notwendig, die Bauvorhaben zu Wohnzwecken und kleinen nichtstörenden Handwerks- und Gewerbebetrieben planungsrechtlich regelt. Dafür muss unter anderem der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung abgestimmt werden, was bei einem Termin im Landratsamt bereits geschehen ist, berichtete Michael Kohwagner von der Bauverwaltung.
Bürgermeister Johann Ziegleder (Unabhängige Liste Egglkofen) versicherte, dass nur ein Wohnhaus geplant ist und Michael Kohwagner ergänzte, dass dies die übliche Formulierung laut Baugesetzbuch sei.
Ein Planungsbüro ist bereits beauftragt worden, aktuell wird der Entwurf zur öffentlichen Auslegung ausgearbeitet, informierte er weiter.
Der Gemeinderat stimmte der Aufstellung einer Außenbereichssatzung „Piesenkofen Süd“ einstimmig zu.hsc