Kirchdorf – Dem Antrag auf Neubau einer landwirtschaftlichen Bergehalle in der Gemarkung Fürholzen erteilte der Gemeinderat in Kirchdorf in jüngster Sitzung einstimmig das Einvernehmen, da das Bauvorhaben als landwirtschaftlich privilegiert gilt.
Dem Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Gewerbeparks von 1 auf 23 Nutzungseinheiten in der Gemarkung Berg erteilte der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen.
Bergehalle gilt
als privilegiert
Der Antragsteller beantragte die Nutzungsänderung, damit das als ein „Firmenblock“ genehmigte Gelände auch aufgeteilt vermietet werden kann. Auch dem Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in der Gemarkung Kirchdorf erteilte der Gemeinderat das Einvernehmen. Da die Garage über das Baufenster geht, muss der Bauantrag an das Landratsamt geschickt werden.
Ergänzungssatzung
notwendig
In einer Bauvoranfrage wollte ein Antragsteller in Moosham bereits die Erlaubnis für den Bau eines Einfamilienhauses beantragen. Nun hat das Landratsamt Mühldorf entschieden, dass dafür eine Ergänzungssatzung nötig sei. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Ergänzungssatzung zu erstellen. Die Kosten dafür trägt der Grundstückseigentümer. wik