Hotline für Bundesteilhabegesetz

München/Mühldorf – Zum 1. Januar tritt die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Der Bezirk Oberbayern hat eine Hotline eingerichtet, um Fragen dazu zu beantworten. Erreichbar ist sie bis 31. Dezember, montags bis freitags, 9 bis 12 Uhr, unter Telefon 089/219821010. Für alle weiteren Fr

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Donnerstag, 30. April 2026

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