Hotline für Bundesteilhabegesetz

von Redaktion

München/Mühldorf – Zum 1. Januar tritt die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Der Bezirk Oberbayern hat eine Hotline eingerichtet, um Fragen dazu zu beantworten. Erreichbar ist sie bis 31. Dezember, montags bis freitags, 9 bis 12 Uhr, unter Telefon 089/219821010. Für alle weiteren Fragen steht die Sozialverwaltung von 9 bis 12 Uhr unter den Telefonnummern 089/2198-21011 und -21012 zur Verfügung.

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