Traunstein – Ein Verkehrsunfall am 21. August 2015 zwischen Taufkirchen und Peterskirchen mit der Kollision zweier Motorräder, zwei Todesopfern und einer schwer verletzten Sozia hat jetzt juristisch ein Ende. Die Eltern des 18-jährigen Todesopfers schlossen mit der Familie des ebenfalls gestorbenen 57-Jährigen und dessen Versicherung vor dem Landgericht Traunstein einen Vergleich zu Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Damit könnten alle Beteiligten „endlich zur Ruhe kommen“, wie es Vorsitzender Richter Stefan Bartel den Parteien am letzten Verhandlungstag wünschte. Der Rechtsstreit hatte sich über mehr als zwei Jahre erstreckt. Das Ziel, den Hergang des Unfalls und die Schuldfrage zu klären, blieb den Eltern des verstorbenen 18-Jährigen allerdings versagt. Den Ausschlag gab ein unfallanalytisches Gutachten. Ein Sachverständiger war zu dem Ergebnis gelangt, weder das genaue Geschehen noch die Unfallursachen könnten im Nachhinein ermittelt werden.
Der Unfall ereignete sich zwischen Taufkirchen und Peterskirchen. Der 18-Jährige und seine gleichaltrige Sozia stießen aus ungeklärter Ursache frontal mit dem 57-Jährigen zusammen. Die beiden Fahrer starben, der 57-Jährige noch an der Unfallstelle, der 18-Jährige später im Krankenhaus. Die Schülerin, inzwischen 22 Jahre alt, leidet bis heute unter den Folgen des traumatischen Erlebnisses.
Die Strafkammer hatte einen Vergleich angeregt. Der zu zahlende Ausgleich sollte 13500 Euro betragen. Die Eltern zeigten sich einverstanden. Die Familie und die Versicherung des 57-Jährigen haben vor Ablauf der Frist mitgeteilt, dass auch sie den Vergleich akzeptieren. kd