Mettenheims Bürgermeister Stefan Schalk (CSU) berichtete von Kaufpreisverhandlungen. Es geht um die Wohnbebauung eines circa 11500 Quadratmeter großen, zwischen Kreisstraße MÜ38 und Lärmschutzwand südöstlich liegenden Areals. Eile sei nach seinen Worten geboten, da die Gemeinde entsprechend der Festlegungen des Baugesetzbuches nach dem 31. Dezember 2019 keine Außenbereichsflächen mehr im beschleunigten Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans bringen darf. Deshalb nutzte die Kommune die letzte Sitzung und fasste einstimmig (15:0) den Aufstellungsbeschluss über das Gebiet, auf dem Einzelhäuser entstehen sollen. Nach dem Willen des Rates wird es die Bezeichnung „BG 22 ‚Schreinerwiesn‘“ tragen. Foto Kretschko