Angler wegen Tierquälerei verurteilt

Augendrehreflexe sowie Kiemendeckelbewegungen: Fische nicht fachgerecht getötet

Von Rudolf Neumaier

Neumarkt-St. Veit – Wegen Tiermisshandlung in acht Fällen muss ein Angler eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen bezahlen. Einen entsprechenden Strafbefehl erließ das Amtsgericht Mühldorf.

Der Mann hatte acht Rotaugen gefangen. Er war an einem Sonntag im August 2018 an der Rott bei Neumarkt-St. Veit zu

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Samstag, 16. Mai 2026

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