Neumarkt-St. Veit – Wegen Tiermisshandlung in acht Fällen muss ein Angler eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen bezahlen. Einen entsprechenden Strafbefehl erließ das Amtsgericht Mühldorf.
Der Mann hatte acht Rotaugen gefangen. Er war an einem Sonntag im August 2018 an der Rott bei Neumarkt-St. Veit zugange. Die Staatsanwaltschaft Traunstein legte ihm zur Last, dass er die Rotaugen nicht fachgerecht betäubt und getötet hatte. Durch unsachgemäße Stiche unterhalb der Brustflossen waren die Fische lediglich verletzt. Die Staatsanwälte erbrachten den Nachweis, dass die Rotaugen „noch positive Augendrehreflexe sowie Kiemendeckelbewegungen zeigten“. Durch diese unzureichende Tötung habe der Angler den Tieren „erhebliche Schmerzen und Leiden“ zugefügt.
Die Strafverfolger vertraten die Auffassung, dass der Fischer das Leiden der Tiere billigend in Kauf nahm. Denn als Inhaber eines Fischereischeins, der nur mit einer bestandenen Fischerprüfung erlangt werden kann, müssen für ihn die Bewegungen der Kiemendeckel und die Augenreflexe deutlich erkennbar gewesen sein. Dabei konnten sich die Staatsanwälte auf einen Sachverständigen stützen, der die Beweismittel gesichtet hatte. Die Ankläger werteten die Behandlung der Rotaugen als „Tiermisshandlung in acht tateinheitlichen Fällen“. Sie beantragten den Strafbefehl unter Verweis auf Paragraf 17 Nummer 2 des Tierschutzgesetzes.
Fischereiaufseher ertappten den Täter
Das Amtsgericht gab dem Antrag statt und verhängte eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Wie hoch die Geldstrafe letztlich ausfiel, lässt sich nicht errechnen, da das Gericht keine Angaben zur Höhe der Tagessätze machte. Der Täter akzeptierte den Strafbefehl und bezahlte den fälligen Betrag. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Der Bezirksfischereiverein Mühldorf-Altötting begrüßte diese Entscheidung. „Was dieser Mann mit den Fischen gemacht hat, ist ein krasser Fall von Tierquälerei. Wir sind froh, dass solche Taten mit aller Härte verfolgt werden“, sagte der Vereinsvorsitzende Dr. Manfred Holzner.
Fischereiaufseher hätten den Täter ertappt, seinen Fischereierlaubnisschein eingezogen und die Tat mit dem Smartphone dokumentiert. Pflichtgemäß hätten sie ihn bei der Polizei angezeigt.
„Selbstverständlich befindet sich dieser Mann nicht mehr in unserem Verein“, so Dr. Holzner. Der Verein setze sich nun bei der zuständigen Kommune dafür ein, dass dem Angler auch der staatliche Fischereischein entzogen wird.