Maitenbeth – Der Gemeinderat hatte keine Einwände bei der Erweiterung eines landwirtschaftlichen Anwesens in Brand. Dort sollen eine zweite Wohnung und ein Carport entstehen. Das gilt auch für den Neubau eines Einfamilienhauses am Hammerbergweg. In diesem hügeligen Gelände sehe der Bebauungsplan vor, dass Garagen ins Haus müssen, doch sei ein Carport möglich, die Befreiung erfolgte einstimmig.kg