Betrauungsakt für Fusion der Kliniken

von Redaktion

Zukunft des MVZ in Mühldorf gesichert – Landkreis trägt Defizit von 5,2 Millionen

Mühldorf – In der Sondersitzung des Mühldorfer Kreistages am 28. November 2019 wurde die Gründung des Inn-Klinikums Altötting und Mühldorf vom Mühldorfer Kreistag einstimmig beschlossen (wir berichteten).

In dieser Sitzung sollte ursprünglich auch der „Öffentliche Betrauungsakt“ (Bescheid) des Landkreises Altötting und des Landkreises Mühldorf, betreffend des „Gesamtunternehmens Krankenhaus“ beschlossen werden.

Landrat Georg Huber stellte in dieser Sitzung den Antrag über die Nichtabstimmung dieses Punktes, um ein einheitliches Vorgehen in beiden Landkreisen zu ermöglichen, da der Landkreis Altötting den „Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband“ mit der Prüfung des „Betrauungsaktes“ beauftragte. Der Landkreis Altötting wollte vom Prüfungsverband eine grundsätzliche Überprüfung des Fusionsvertrages.

Ohne Gegenstimme hat der Kreisausschuss des Landkreises Mühldorf am vergangenen Dienstag den „Betrauungsakt“ für die Fusion der Kreiskliniken des Landkreises Mühldorf und der Kreiskliniken Altötting-Burghausen zugestimmt. Ebenso einstimmig stimmte der Ausschuss dem Betrauungsakt Gesamtunternehmen Krankenhaus und Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) Mühldorf zu. Damit ist die Fusion der Kliniken der beiden Landkreise auch juristisch in trockenen Tüchern,

Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahme des Prüfungsverbandes wurde eine Kompromisslösung mit dem Landkreis Altötting vereinbart. Grundsätzliche Änderungen hat der Prüfungsverband nicht vorgeschlagen. Die MVZ in Mühldorf und Altötting erhalten nach diesen Vorgaben einen eigenen „Betrauungsakt“. Dies wurde mit den jetzt gefassten Beschlüssen umgesetzt.

Die beiden Landkreise werden jeweils getrennt einen gleichlautenden „Betrauungsakt“ für das „Gesamtunternehmen Krankenhaus“ erlassen, das für Zwecke der Betrauung nunmehr nur noch aus dem gemeinsamen Kommunalunternehmen und den beiden Besitzgesellschaften Mühldorf und Altötting besteht.

Der Prüfungsverband schlug weiter vor, dass der Landkreis Mühldorf sein „Medizinisches Versorgungszentrum“ betraut. Ebenfalls ohne Gegenstimme hat der Kreisausschuss beschlossen, das Defizit der Mühldorfer Kreiskliniken von 5,2 Millionen Euro im Jahr 2019 zu übernehmen. Dazu kommen Kassenkredite für die Kreiskliniken in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro, die ebenfalls der Landkreis Mühldorf übernimmt.

Was ist ein „Betrauungsakt“?

Von Betrauung spricht man, wenn einem Unternehmen eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse kraft eines oder mehrerer öffentlicher Hoheitsakte übertragen wird. Den Hoheitsakt bezeichnet man als „Betrauungsakt“.

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