Entscheidung des Ministeriums: Kleine Gärtnereien dürfen öffnen

von Redaktion

Landratsamt Mühldorf gibt Regelungen bekannt – Landrat Georg Huber richtet einen Appell an Supermärkte

Mühldorf – Der Frühling hält Einzug. Viele Gartenbesitzer decken sich gerade jetzt mit Blumen und Pflanzen ein. Da die Gärtnereien derzeit geschlossen bleiben müssen ist dies mit enormen Einbußen für die betroffenen heimischen Betriebe verbunden. Kleine und mittelständische Gärtnereien dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nun doch öffnen.

Nach einer aktuellen Weisung des Gesundheitsministeriums ist insbesondere der Verkauf von Obst, Gemüse und Setzlingen für Lebensmittel wieder gestattet. Untersagt ist weiterhin der Verkauf von Non-Food-Artikeln, wie beispielsweise Blumen, Büschen und sonstigen Gartenbedarfsartikeln.

In Gärtnereien, bei denen auf mehr als 50 Prozent der Verkaufsfläche Lebensmittel angeboten werden, darf die komplette Verkaufsfläche geöffnet sein, das andere Sortiment (Zierpflanzen) darf dann mitverkauft werden. Gärtnereien, bei denen auf weniger als 50 Prozent der Verkaufsfläche Lebensmittel angeboten werden, dürfen ausschließlich Produkte zur Lebensmittelversorgung verkaufen, wenn ein vom „untersagten“ Sortiment klar abgegrenzter Verkaufsbereich gegeben ist – etwa eine Direktvermarktungs-Hütte, ein gesondertes Zelt, ein Drive-In-Verkauf oder ein abgegrenzter Bereich im Ladengeschäft.

Garten- und Baucenter müssen jedoch auf Anordnung des Gesundheitsministeriums weiterhin geschlossen bleiben. Gärtnereien dürfen auf Wochen- und Bauernmärkten Obst, Gemüse und Setzlinge für Lebensmittel verkaufen. Wenn auf dem gesamten Wochenmarkt der Verkauf von Lebensmitteln überwiegt, sind auch Gärtnereistände erlaubt, bei denen Zierpflanzen verkauft werden.

Wie Landrat Georg Huber in einer Pressemeldung mitteilt, begrüßt er die Lockerungen für die betroffenen Betriebe. Die neue Regelung trete demnach ab sofort in Kraft.

Huber richtet in diesem Zusammenhang auch einen Appell an die Supermärkte, mit den heimischen Gärtnereien zu kooperieren: „Die Gärtnereibetriebe im Landkreis trifft die Schließung in der Frühlingssaison besonders hart. Um ihre wirtschaftliche Situation zu stärken, bitte ich die Supermärkte, Waren heimischer Gärtnereien in ihr Sortiment aufzunehmen.“ sb

Artikel 2 von 11