Sonnenstraße: Vorsichtig verdichten

von Redaktion

Ausschuss lehnt Antrag ab und beschließt zugleich Änderung des Bebauungsplans

Waldkraiburg – Großzügige Grundstücke und eine starke Durchgrünung mit altem Baumbestand machen den Charakter der Sonnenstraße in Waldkraiburg aus. Vier Mehrfamilienhäuser oder zwei Mehrfamilienhäuser mit vier Reihenhäusern samt Garagen, wie sie ein Bauwerber auf einem der Grundstücke errichten will, passen nicht dazu, finden die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses. Sie suchen einen Mittelweg und wollen den Bebauungsplan ändern, um eine geordnete Nachverdichtung zu ermöglichen.

Nein zu Mehrfamilien- und zu Reihenhäusern

Ein Bauantrag hatte die Diskussion um die Zukunft der Sonnenstraße ins Rollen gebracht. Das Einfamilienhaus mit Garage, das auf dem fraglichen Grundstück steht, soll abgerissen werden. Der Antragsteller will stattdessen vier Mehrfamilienhäuser mit Garagen errichten oder im nördlichen Bereich des Grundstücks zwei Mehrfamilienhäuser und im südlichen Bereich vier Reihenhäuser mit Garagen bauen.

Die Wohnhäuser im Süden sowie die Garagen im Norden liegen alle außerhalb der im 20 Jahre alten Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen. Die Wohngebäude liegen außerdem in der Anbauverbotszone der Staatsstraße2352, die im Süden vorbeiführt. Auch die Wandhöhe liegt mit 4,40 Metern 20 Zentimeter über dem zulässigen Wert.

Der Sprecher der CSU-Fraktion, Anton Sterr, sprach sich entschieden dagegen aus, dem Bauwerber entgegenzukommen. „Die Sonnenstraße hat einen ganz eigenen Charakter.“ Auf keinen Fall solle die Stadt eine derart massive Bebauung zulassen, sagt Sterr.

Der gültige Bebauungsplan hatte die Baugrenzen so vorgegeben, dass im Norden und im Süden der wichtigste Baumbestand erhalten werden sollte. Um den Bestand fortzuschreiben, wurden ausschließlich Gebäude mit zwei Vollgeschossen für die Erweiterungsbebauung festgelegt.

Bauamtsleiter Carsten Schwunck wandte ein, dass sich nicht alle Grundstückseigentümer diesem Charakter verpflichtet fühlten. „Viele haben sich nicht an die Vorgaben gehalten.“ Es habe seitdem viele bauliche Veränderungen gegeben, Terrassen oder Schwimmbäder seien entstanden. Zum Teil seien diese Abweichungen auch von der Stadt genehmigt worden. Die Ziele des Bebauungsplanes seien jedenfalls bis heute nicht erreicht, machte Schwunck anhand eines Luftbildes deutlich. Der homogene Charakter, der Ziel des Bebauungsplanes gewesen sei, sei aus seiner Sicht nicht gegeben.

Die Alternative sei nun, an den Zielen festzuhalten oder Baurecht und Wohnraum für junge Familien zu schaffen. Schwunck: „An dieser Stelle wäre das durchaus verträglich.“ Dafür brauche es eine Änderung des Bebauungsplanes.

Einig waren sich die Ausschussmitglieder darin, dass sie den Bauantrag nicht unterstützen. Das Gebiet habe einen eigenen Charakter, auch wenn er nicht überall erfüllt sei, erklärt Dr. Frieder Vielsack, Sprecher der UWG-Fraktion. „Mich überzeugt keine der beiden Varianten.“

Sein Fraktionskollege Wolfgang Hintereder sieht eine Verdichtung an dieser Stelle als „sehr schwierig“ an. Die Straße liege unmittelbar an der einzigen Ost-West-Verbindung, die künftig noch stärker befahren werde, weil auch Aschau Baugebiete ausweist. „Die Schwierigkeiten sind vorprogrammiert, wenn man die Bebauung näher an diese Straße heranführt.“

Klare Mehrheit ist
für eine Aufteilung

Das Straßenbauamt stellt in einer Stellungnahme klar, dass es als zuständiger Straßenbaulastträger nicht verpflichtet sei, die Anlieger vor dem Verkehrslärm zu schützen, und empfiehlt geeignete Schallschutzmaßnahmen. Christoph Vetter (UWG) und Valentin Clemente (FDP) mahnten zu Realismus. Grundstücke dieser Größe könne sich heute niemand mehr leisten. Damals habe man noch ganz andere Quadratmeter-Preise bezahlt. Vetter: „Die Teilung der Grundstücke ist die Zukunft.“ Um die Nachverdichtung auf den Weg zu bringen, sei es notwendig, den Bebauungsplan zu überarbeiten, so Clemente.

Das soll nun geschehen. Mit klarer Mehrheit, gegen die Stimmen von Wolfgang Hintereder und Done Brunnhuber (beide UWG), hat der Ausschuss beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern. Dabei solle der Bestand in seiner städtebaulichen Struktur und seinem Gebietscharakter gesichert werden. Gleichzeitig ist beabsichtigt, den Bauraum zur Staatsstraße2352 bis auf einen Abstand von sieben Metern zur Fahrbahnkante zu erweitern.

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