Mühldorf – Mit einem Erlass für die nachgeordneten Behörden verschärft das Bayerische Umweltministerium die Regelungen für lange Tiertransporte auch in das EU-Ausland. „Der Rechtsmissbrauch muss gestoppt werden“, teilte dazu das Ministerium am Montag mit. Ein Erlass, den auch das Landratsamt in Mühldorf begrüßt, nachdem es im Zuchtverband für Fleckvieh Oberbayern Ost zu Verstößen gekommen war, auch aus dem Bereich des Veterinäramtes in Mühldorf.
Kalbinnen bis nach
Usbekistan gefahren
Im September hatte der Fall für Schlagzeilen gesorgt, wonach 30 trächtige Kalbinnen nach Ungarn verkauft worden seien. Diese Zuchtrinder seien später aber in Usbekistan gelandet – ein klarer Verstoß gegen ein in Bayern geltendes Verbot. Das Landratsamt Mühldorf hatte daraufhin Tiertransporte nach Ungarn überprüft. „Konkret ging es um den Verdacht, dass Tiere über Ungarn in Drittländer weitertransportiert worden sind, bei denen die tierschutzrechtlichen Transportvorgaben hinsichtlich Verlauf und Temperatur nicht eingehalten wurden“, teilt das Landratsamt am Montagnachmittag mit. Den Hintergrund dazu lieferte ein dokumentierter Fall im europäischen System „Traces“, der einen Weitertransport nach Usbekistan ausgewiesen haben soll.
Daran anschließende Ermittlungen des Veterinäramtes haben zahlreiche weitere Fälle ergeben, in denen tierschutzwidrige Transporte über Ungarn nach Zentralasien durchgeführt wurden, wie es aus dem Pressebüro des Landrates heißt. Nach Prüfung der Unterlagen seien diese Fälle an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden.
Die Staatsregierung hat nun reagiert. Wie Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am Montag mitteilte, sei der Rechtsmissbrauch nicht mehr hinnehmbar: „Tiertransporte müssen tierschutzgerecht sein. Bayern tut alles, was rechtlich möglich ist, um nicht tierschutzgerechte Transporte zu unterbinden.“ Mit dem neuen Erlass sollen bewusste Umgehungen des europäischen Rechts verhindert werden. Zukünftig sind Transporte innerhalb Deutschlands und der EU noch genauer zu prüfen. „Außerdem erhöhen wir den Druck auf Unternehmen, denen tierschutzwidrige Transporte in entsprechende Drittländer nachgewiesen werden können.“
Transportunternehmen müssen zukünftig gegenüber den Behörden bescheinigen, wohin die Tiere geliefert werden und dass sie von dort nicht unmittelbar weiter in ein Drittland verbracht werden sollen. Nur dann ist die Abfertigung von Transporten ins EU-Ausland zulässig. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Entzug der Zulassung, bei einem Verdacht auf eine Straftat wird die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Auch für die Ausstellung tierseuchenrechtlicher Vorzeugnisse werden die Regelungen weiter verschärft. Die zuständigen Behörden sollen die Ausstellung in Zukunft verweigern können, wenn Vorschriften des Tierschutzes bewusst umgangen werden sollen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn das Vorzeugnis nur dafür beantragt wird, Tiere in andere Bundesländer zu verbringen, die keine Exportbeschränkungen wie Bayern vorsehen, um sie von dort aus in eines der gelisteten Drittländer weiterzutransportieren.
Das Bayerische Umweltministerium geht gemeinsam mit den zuständigen Vollzugsbehörden vor Ort bereits seit längerer Zeit gegen Tiertransporte unter fragwürdigen Bedingungen in Drittstaaten vor. Dazu wurde eine Liste mit inzwischen 18 Staaten erstellt, in die gegenwärtig keine Tiertransporte mehr abgewickelt werden sollen. Daneben setzt sich Bayern auch weiterhin für eine nationale Lösung ein. „Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze“, so Glauber.
Landratsamt verlangt
zukünftig Garantien
In die gleiche Kerbe schlägt nun Mühldorfs Landrat Max Heimerl: „Wir dulden keine Verstöße gegen den Tierschutz.“ Er begrüßt es, dass das Umweltministerium den Veterinärämtern neue Vorgaben hinsichtlich des Umgangs mit derartigen Umgehungspraktiken gemacht hat. „Es ist nicht akzeptabel, wenn einige schwarze Schafe durch Umwege bewusst das Tierschutzrecht aushebeln“, betont Heimerl.
Das Landratsamt Mühldorf verlange deswegen nach Absprache mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz bei allen Rindertransporten in Mitgliedsstaaten, bei denen Anhaltspunkte für tierschutzwidrige Weitertransporte bestehen, eine Zusicherung, dass kein rechtswidriger Tiertransport erfolgt.